Verfahren könnte wiederaufgenommen werden

Eurofighter: Rechtsschutzbeauftragter prüft

Die Staatsanwaltschaft hat die Ermittlungen in der Causa Eurofighter eingestellt. Diese Entscheidung ist aber noch nicht endgültig. Der sogenannte Rechtsschutzbeauftragte des Justizministeriums, eine von der Ministerin unabhängige Institution, prüft den Akt und kann unter Umständen die Wiederaufnahme der Ermittlungen verlangen.

Mittagsjournal, 09.04.2011

Rechtsschutzbeauftragter prüft

Absurd teure Pressekonferenzen, Firmensponsoring für Golfturnier und Luftwaffenfest, eine Zahlung an die Ehefrau des damaligen Luftwaffenchefs. Die Staatsanwaltschaft hat das Verfahren eingestellt, der von der Miniserin unabhängige Rechtsschutzbeauftragte - im konkreten ein pensionierter Generalanwalt - lässt sich aber nun die Akten kommen und prüft die Prüfer. Ein Verlangen nach neuen Ermittlungen könnte die Folge sein. Über die dann wiederum das Gericht entscheiden muss, falls sich die Staatsanwaltschaft dagegen wehrt.

Wiederaufnahme unwahrscheinlich?

Seit Jänner gibt diese Überprüfungsmöglichkeit durch den Rechtsschutzbeauftragten. 113 eingestellte Verfahren wurden seit Jänner vom Rechtschutzbeauftragten geprüft, in nur einem die Fortführung verlangt.

Aber: Das sei kein Vorzeichen für die Entscheidung in der Causa Eurofighter, heißt es im Rechtsschutzbüro. Es muss geprüft werden - und jeder Fall ist anders.