Ex-Höchstrichter unterstützt Ministerin
Korinek: Weisung in Ordnung
Justizministerin Claudia Bandion Ortner will, dass bis zum Sommer feststeht, ob in der Causa BUWOG Anklage erhoben wird oder ob das Verfahren eingestellt wird. Für den ehemaligen Präsidenten des Verfassungsgerichtshofes, Karl Korinek, ist diese Weisung in Ordnung.
8. April 2017, 21:58
"NIcht nur legitim, sondern notwendig"
Der ehemalige Präsident des Verfassungsgerichtshofes, Karl Korinek, im Morgenjournal-Interview am 13.04.2011 mit Eva Haslinger
Heftige Kritik
Die Justizministerin hat für ihre Ankündigung, künftig ihr Weisungsrecht auf die Staatsanwälte stärker ausüben zu wollen, herbe Kritik einstecken müssen, nicht nur von den Staatsanwälten selbst, sondern auch von Richtern und Strafverteidigern. Sie halten es für nicht sinnvoll, im BUWOG-Verfahren ein zeitliches Limit zu setzen.
Korinek pro Bandion
Unterstützung für ihre Haltung bekommt Bandion-Ortner vom ehemaligen Präsidenten des Verfassungsgerichtshofes. Er halte diese Weisung "nicht nur für legitim, sondern für erforderlich", so Korinek im Ö1-Morgenjournal. Denn das Hauptproblem dieser "glamourösen Fälle" sei für die Staatsanwaltschaft die Dauer der Verfahren. Und es gebe nun einmal Dinge, die bis zu bestimmten Terminen fertiggestellt werden müssen, "und darauf muss man als Verantwortlicher auch Einfluss nehmen können".
Zwischeninformationen nötig
Allerdings sei es mit der Terminsetzung alleine nicht abgetan, gibt Korinek zu bedenken. Notwendig sei auch, "dass man zwischendurch Vorinformationen, Standinformationen bekommen muss und dann konkret sagen kann, dem muss man weiter nachgehen."
Für Generalstaatsanwalt
Es gibt Forderungen, das Weisungsrecht der Justizministerin generell abzuschaffen und stattdessen ein parteipolitisch unabhängiges Organ, etwa eine Generalstaatsanwaltschaft, einzurichten. Auch Korinek würde diesem Vorschlag derzeit den Vorzug geben: "Da gibt es viel, das dafür spricht." Wenn man den Weg einer "Höchststaatsanwaltschaft" geht, dann solle man die unabhängig stellen. Die Kontrolle dieser höchsten Instanz könnte sich Korinek dann bei einem parlamentarischen Ausschuss vorstellen: "Ich glaube, dass das ein ausgewogenes System wäre."
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Morgenjournal, 13.04.2011
Herbe Kritik
Nicht nur von den Staatsanwälten, sondern auch von Richtern und Strafverteidigern hat die Ministerin teils herbe Kritik geerntet.