Mit der Mehrheit der Koalition

Vorratsdatenspeicherung beschlossen

Der Nationalrat hat die umstrittene Vorratsdatenspeicherung beschlossen, eine entsprechende EU-Richtlinie wird damit mit mehrjähriger Verspätung umgesetzt. Zustimmung gab es nur von den Koalitionsfraktionen SPÖ und ÖVP, wobei der Vorsitzende des Datenschutzrats, Johann Maier (SPÖ) bei der namentlichen Abstimmung nicht im Saal war. Die Opposition lief erfolglos gegen die Regelung Sturm.

Abendjournal, 28.04.2011

"Anschlag auf Grundrechte"

Debattiert wurde gleich zweimal: Schon zu Sitzungsbeginn kam das Thema erstmals aufs Tapet. Das BZÖ verlangte die Absetzung der beiden Gesetzesänderungen (Telekommunikationsgesetz und Strafprozessordnung) von der Tagesordnung, weil selbst die EU bereits diesen "vehementen Anschlag auf die Grund- und Freiheitsrechte" für obsolet erklärt habe, so Peter Westenthaler.

"Untragbare Präventivüberwachung"

In den regulären Debatte wurde ganz ähnlich argumentiert. Peter Fichtenbauer (FPÖ) verlangte die Zurückverweisung an den Justizausschuss. Wer für die Vorratsdatenspeicherung sei, müsste auch für ein Gesetz sein, wonach die Post jeden Brief dokumentieren sollte, so der Grüne Albert Steinhauser. Es handle sich um Präventivüberwachung, "das halte ich für untragbar".

Verteidigung der Regierungsparteien

SPÖ-Justizsprecher Hannes Jarolim gestand ein, dass es sich um eine "Gratwanderung an der Grenze der Grundrechte" handle. Dennoch könne man nicht länger zuwarten. Heribert Donnerbauer (ÖVP) meinte, die Regelung sei sowohl mit der österreichischen Rechtsordnung, als auch mit den Grund- und Freiheitsrechten in Einklang.

Zu Wort meldeten sich auch alle drei ressortzuständigen Ministerinnen. Infrastruktur-Ressortchefin Doris Bures (SPÖ) verwies auf das bereits anhängige Mahnverfahren gegen Österreich. Justizministerin Beatrix Karl (ÖVP) meinte, man habe den Spielraum der Richtlinie ausgelotet und letztlich eine gute Lösung gefunden. Innenministerin Johann Mikl-Leitner (ÖVP) verteidigte sie die Verschärfungen: "Datenschutz darf nicht zum Täterschutz werden."