Datenschützer geteilter Meinung

Volkszähler vernetzen Verwaltungsdaten

Erstmals wird heuer mit Stichtag 31. Oktober 2011 eine Volkszählung durchgeführt ohne Fragebögen - den Statistikern reichen die Verwaltungsdaten. Da fragt man sich, ob Österreich bereits den Status des gläsernen Staatsbürgers erreicht hat. Datenschützer sind unterschiedlicher Meinung.

Mittagsjournal, 12.05.2011

Beta Tomassovits

Mehrere Vorteile

Im kommenden Herbst wird die Volkszählung in Österreich von der sogenannten Registerzählung abgelöst. Damit werden künftig die für die herkömmliche Volkszählung typischen Fragebögen wegfallen. Die erwarteten Vorteile der neuen Registerzählung: bessere Vergleichbarkeit von Daten, unkomplizierter, zeitsparender und kostengünstiger.

Kombination von Datenbanken

Ausgewertet werden nur bereits vorhandene Datenbanken ("Register") der Verwaltung. In Österreich werden etwa das Zentrale Melderegister oder das Bildungsstandregister herangezogen. Auch die Daten der Sozialversicherungsträger werden eingesehen. Die Registerzählung wird eine Volkszählung (Familien, Haushalte), eine Arbeitsstättenzählung (Unternehmen, Arbeitsstätten) sowie eine Gebäude- und Wohnungszählung umfassen. Das wichtigste Ergebnis wird die Bevölkerungszahl sein.

Verschlüsselte Daten

Die neue Erhebungsmethode kann sogenannte sensible Merkmale wie die Umgangssprache oder die Religionszugehörigkeit nicht mehr erfassen. Ein Thema ist aber die Frage der Datensicherheit. In Österreich, so Manuela Lenk von der Statistik Austria, sei ein Rückschluss auf einzelne Personen ausgeschlossen. Gewährleisten würde das eine ausgeklügeltes Verschlüsselungssystem.

EU-Verordnung als Grundlage

Der Registerzählung liegt eine EU-Verordnung aus dem Jahr 2008 zugrunde. Sie sieht EU-weite Volks- und Wohnzählungen in Zehnjahresabständen vor. Die Erhebung wird nicht in allen Ländern wie in Österreich ablaufen. Die Mitgliedsstaaten können unterschiedliche Datenquellen und Methoden verwenden.