Ärzte erfahren oft nicht davon

Patientenverfügung: Register fehlt

Wer im Ernstfall nicht will, dass Ärzte lebensverlängernde Maßnahmen ergreifen, kann dies seit fünf Jahren in einer verbindlichen Patientenverfügung festsetzen. Rund 9.600 Mal wurde bisher davon Gebrauch gemacht. Damit Ärzte aber überhaupt vom Vorliegen einer Patientenverfügung erfahren, fordern Experten ein zentrales Register.

Morgenjournal, 04.06.2011

Register fehlt

Ein Patient wird bewusstlos ins Krankenhaus eingeliefert. In einer verbindlichen Patientenverfügung hat er festgesetzt, im Falle eines Komas nicht durch Maschinen am Leben gehalten zu werden. Wie Ärzte von diesem Wunsch Kenntnis erlangen, ist aber nach wie vor ein offenes Problem, sagt der Präsident der Ärztekammer Tirol, Artur Wechselberger. Er bezeichnet es als Mangel, dass es kein allgemeines Register für Patientenverfügungen gibt.

Recherche kaum möglich

Zur Zeit können verbindliche Patientenverfügungen, an die Ärzte streng gebunden sind, bei Rechtsanwälten, Notaren oder Patientenanwälten errichtet werden. Ärzte sind aber nicht verpflichtet nachzuforschen, ob eine Patientenverfügung vorliegt. "Im Notfall geht es ja meistens um Zeit", hebt Wechselberger hervor. Und die sei für Recherchen, ob eine Patientenverfügung vorliegt, einfach zu kurz. Die Patientenverfügung ist somit eine Bringschuld des Patienten. Angehörige oder Hinweiskarten im Geldbörsel müssen die Ärzte auf die Verfügung aufmerksam machen.

Hoffnung ELGA

Mit einer Lösung dieses Problems sei erst in zwei bis drei Jahren zu rechnen, sagt der Sprecher der Patientenanwälte Gerald Bachinger. Denn dann soll die Elektronische Gesundheitsakte (ELGA) eingeführt werden. Auf dieser könnten Patientenverfügungen zentral gespeichert werden. Und Bachinger erwartet dann auch eine rechtliche Verpflichtung der Ärzte, vor Eingriffen dort nachzuschauen.

Finanzielle Frage

Eine Änderung wünscht sich der Sprecher der Patientenanwälte auch, was die Kosten für die Errichtung betrifft. Denn gerade für Menschen mit geringem Einkommen sei die rechtliche und medizinische Beratung eine große finanzielle Belastung. Insgesamt hätte das Gesetz aber deutliche Vorteile gebracht, sagt Bachinger. Die Zahl der Patientenverfügungen steige.

Interesse steigt

Auch der Unterschied zwischen "verbindlichen" Patientenverfügungen - also jenen, an die sich Ärzte streng halten müssen - und "beachtlichen" Verfügungen, die lediglich als Richtschnur für Ärzte gelten, sei nun genau abgegrenzt. Zudem sei das Interesse der Ärzte und Pflegepersonal in den letzten fünf Jahren merkbar gestiegen. Und gerade in Zeiten der modernen Medizin werde das Recht auf Selbstbestimmung immer wichtiger, sagt Patientenanwalt Gerald Bachinger.