Zwei Wochen statt eine

Rücktrittsrecht bei Online-Kauf verbessert

Die Rechte für Konsumenten im Internet werden europaweit gestärkt. Nach jahrelangen Verhandlungen verabschiedet das EU-Parlament die Verbraucherschutzrichtlinie. Österreichische Online-Kunden werden vor allem beim Rücktrittsrecht bessergestellt: Der Kunde hat 14 Tage Zeit, vom Onlinekauf zurückzutreten. Bisher war es nur eine Woche.

Abendjournal, 22.06.2011

Gegen versteckte Kostenfallen

Die gut getarnten Kostenfallen bekämpft die neue Verbraucherschutzrichtlinie: Bei jedem Online-Kauf muss dem Kunden klar sein, welche Kosten beim letzten Maus-Klick entstehen. Extra-Spesen oder zusätzliche Steuern dürfen nicht mehr draufgeschlagen werden.

Verboten ist künftig auch das berüchtigte automatisch angekreuzte Kästchen. Beispielsweise bei der Online-Buchung von Flugtickets - die Reiseversicherung ist gleich bei Buchungsbeginn dabei, obwohl sie der Kunde gar nicht will. Das darf es mit Inkrafttreten der Verbraucherschutzrichtlinie nicht mehr geben. Dieses seit Jahren heftig debattierte EU-Gesetz soll einerseits europäische Mindeststandards schaffen, zum anderen den europäischen Online-Binnenmarkt stärken, sagt EU-Justizkommissarin Viviane Reding.

Gilt ab 2013

Österreichische Konsumentenschützer, die in den vergangenen Jahren mitverhandelt haben, sind mit dem Ergebnis einigermaßen zufrieden. Am Donnerstag stimmt das EU-Parlament über die neue Verbraucherschutzrichtlinie ab, in eineinhalb Jahren wird sie dann in ganz Europa gültig sein.

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