Qualitätssicherungsgesetz für Hochschulen
Obacht vor zuviel Bürokratie
Fragen zur Qualitätssicherung von Universitäten, Fachhochschulen und Privatunis soll in Zukunft die neue Agentur für Qualitätssicherung und Akkreditierung Austria entscheiden. Die weckt wiederum besonderes Interesse bei der Industrie.
8. April 2017, 21:58
Wird eine neue Fachhochschule zugelassen? Welche Kriterien muss eine Privatuni erfüllen? Welche Studiengänge dürfen Universitäten anbieten? Fragen, für die ab dem Jahr 2012 die "Agentur für Qualitätssicherung und Akkreditierung Austria" zuständig sein soll.
Sie wird die Aufgaben der bisherigen Einrichtungen übernehmen - also von Fachhochschulrat, Akkreditierungsrat und Österreichischer Qualitätssicherungsagentur - und zum Beispiel Anträge auf neue Einrichtungen oder neue Studiengänge prüfen.
Kritische Stimme
Die Industriellenvereinigung hat zeitgleich zur Beschlussfassung im Nationalrat einen Experten zum Kommentar geladen - Klaus Landfried, ehemals Präsident der deutschen Hochschulrektorenkonferenz; nun Präsident der Agentur FIBAA, die österreichische, deutsche und Schweizer Industrie- und Wirtschaftsverbände gegründet hat.
Landfried warnt vor einem sich selbst ernährenden Qualitätskontroll-Aparat, der durch zu viel Bürokratie entstehen könnte.
Personal gesucht
Die Industriellenvereinigung - auf dessen Einladung Klaus Landfried in Wien ist - begrüßt das neue Gesetz, es vereine Qualitätsfragen für Universitäten, Fachhochschulen und Privatunis - doch fehlten die Pädagogischen Hochschulen.
Weiters betont die Industrie, wie wichtig kompetentes Personal in der bald entstehenden Agentur sei - 42 Posten sind zu vergeben - in der Generalversammlung, dem Kuratorium und dem Beirat.