Lokalaugenschein in Traiskirchen
Rote Karte für Asylwerber
Seit 1. Juli gilt in Österreich das neue Fremdenrecht. Das beinhaltet auch jene umstrittene Regelung, dass Asylwerber während der ersten fünf Tage nach Ankunft die Erstaufnahmestelle nicht verlassen dürfen. Das Innenministerium will dadurch die Aufnahmeverfahren beschleunigen. NGOs sprechen von Freiheitsentzug.
27. April 2017, 15:40
Morgenjournal, 14.7.2011
"Wir sind kein Gefängnis"
Gleich nach ihrer Ankunft in Traiskirchen bekommen Asylwerber jetzt die rote Karte. Wem diese Identitätskarte ausgehändigt worden ist, der muss mitwirken. Was so viel heißt wie: Er sollte das Areal der Betreuungsstelle nicht verlassen. Gewaltsam festhalten würde man die Asylwerber aber nicht, betont Franz Schabhüttl, Leiter der Betreuungsstelle Traiskirchen: "Wir sind kein Gefängnis. Es wird hier niemand festgehalten und niemand am Hinausgehen gehindert."
Geldstrafe oder Schubhaft
Doch wer den Sicherheitsschranken passiert und draußen zufällig von der Polizei aufgegriffen wird, dem drohen bis zu 1.000 Euro Strafe, im Extremfall sogar Schubhaft. Bis jetzt sei noch niemand bestraft worden, versichert Schabhüttl. Derzeit sind 446 Asylwerber in Traiskirchen untergebracht, davon haben 61 die rote Karte.
Die Mitwirkungspflicht hält Schabhüttl für sinnvoll, denn dadurch werde das Asylverfahren beschleunigt: "Häufig wurden Einvernahmetermine angesetzt, wo dann Rechtsberater, Referent, Schreibkraft und gerichtlich beeideter Dolmetsch da waren, nur der Asylwerber war irgendwo unterwegs."
Rechtsberatung vorhanden
Franz Schabhüttl ärgert sich über die Vorwürfe von NGOs, Asylwerber würden durch die Anwesenheitspflicht von unabhängiger Rechtsberatung abgeschnitten. Denn 16 Rechtsberater von verschiedenen Organisationen, wie Caritas oder Diakonie, seien nach wie vor in Traiskirchen aktiv. Hier habe sich nichts geändert.
Familie getrennt
Eine solche Rechtsberaterin ist Katharina Ammann. Sie ist für die Diakonie in Traiskirchen tätig. Die neue Anwesenheitspflicht habe gerade für große Aufregung bei einer bosnischen Familie gesorgt, berichtet sie.
Die Frau ist kürzlich mit drei Kindern nach Traiskirchen gekommen. Ihr Mann ist schon seit einigen Wochen in der Steiermark untergebracht. Jetzt ist er extra angereist und wartet draußen vor dem Betreuungszentrum, weil er seine Familie sehen möchte. Doch die dürfe nicht hinaus und er im Augenblick nicht hinein.
Reine Schikane?
Katharina Ammann hält die neue Anwesenheitspflicht für Schikane. Denn zum mitwirken mussten die Asylwerber auch bisher schon und die meisten würden das ohnehin tun.
Für sie sei es nicht nachvollziehbar, weshalb ihre Klienten an den terminfreien Tagen nicht hinaus dürften: "Es war ja schon bisher so, wenn jemand nicht zur Erstvernahme gekommen wäre, dann konnte ein Festnahmeauftrag erlassen werden. Das ist eher wieder so eine Maßnahme, die die Asylwerber in Zusammenhang bringt mit diesem Bild, sie seien ein Sicherheitsrisiko."
Denn jene, die wirklich untertauchen wollten, würden das so oder so tun, glaubt Katharina Ammann von der Diakonie.