Verzögerter Start aus Personalmangel
Neue Staatsanwaltschaft: Zu wenige Ermittler
Das Justizministerium schafft eine neue Spezial-Staatsanwaltschaft für Wirtschaftsbetrug und Korruption. Aus Personalmangel wird die neue Staatsanwaltschaft aber vorerst nicht alle geplanten Aufgaben übernehmen können.
8. April 2017, 21:58
Mittagsjournal, 28.07.2011
Start mit geringeren Kompetenzen
Ab September werden die Aufgaben der bestehenden Korruptionsstaatsanwaltschaft auf große Wirtschaftsfälle ausgeweitet. Ausreichend Personal dafür gibt es aber nach wie vor nicht. Justizministerin Beatrix Karl (ÖVP) bezeichnet die künftige Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft in Wien als Spezialeinheit der Justiz. 21 Staatsanwälte sollten dort künftige Wirtschafts- und Korruptionsfälle untersuchen. Aber bisher gibt es erst 15, - wegen "Schwierigkeiten bei der Rekrutierung unserer Spezialisten", sagt Karl. Die Konsequenz: Er werde mit "geringeren Kompetenzen" gestartet. Vorerst soll sich die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft auf Amts- und Korruptionsdelikte beschränken, für die sie schon bisher zuständig war, sowie auf Wirtschaftstrafsachen mit besonders hohem Schaden und auf Bilanzfälschung von Unternehmen mit mehr als 2.000 Beschäftigten oder besonders hohem Stammkapital. Erst ab Herbst 2012 soll die Staatsanwaltschaft dann ihr vollständiges Aufgabengebiet übernehmen.
Sorge um Ruf der Justiz
Leiter der erweiterten Staatsanwaltschaft bleibt Walter Geyer, der frühere Grünpolitiker und frühere leitende Staatsanwalt in Niederösterreich. Er habe sich bewährt, sagt Ministerin Karl. Als ein Argument dafür, dass künftig für große Wirtschaftsfälle nicht mehr etwa die Staatsanwaltschaft Wien oder Staatsanwaltschaften in den Bundesländern zuständig sind, sondern eine Spezialeinheit, nennt Karl den angeschlagenen Ruf der Justiz.
Gegen "unpolitschen" Bundesstaatsanwalt
Für die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft wird eine eingeschränkte Berichtspflicht an die Wiener Oberstaatsanwaltschaft und das Justizministerium gelten, sie muss also weniger berichten als andere Staatsanwaltschaften. Eine Aufhebung des Weisungsrechts der Justizministerin, wie sie zuletzt auch Korruptionsstaatsanwalt Geyer gefordert hat, steht Karl aber skeptisch gegenüber. Sie zweifelt, dass ein vom Parlament gewählter Bundesstaatsanwalt den Anschein politischer Einflussnahme beseitigen könnte. Als Negativbeispiel verweist Karl auf die Schweiz und die Slowakei, wo die Bestellung eines Bundesstaatsanwalts eine mehrere Monate dauerndes politisches Gerangel gewesen sei.
"Kein Druck auf Staatsanwälte"
Sogenannte Weisungen wie sie ihre Vorgängerin Claudia Bandion-Ortner am Ende ihrer Amtszeit gegeben hat, will Karl nicht erteilen. Bandion-Ortner hatte ja ein Ende des Buwog-Verfahrens um Karl Heinz Grasser bis Juli gefordert. Karl sagt dazu, ihr sei es lieber, die Staatsanwaltschaft könne "ohne ungerechtfertigten Druck" und gut arbeiten. Die damalige Bandion-Weisung sei auch keine echte Weisung gewesen und sei jedenfalls nicht mehr aufrecht.