SPÖ und ÖVP reagieren auf Kritik
Änderungen bei Abgeordneten-Immunität
Die Koalition stellt Änderungen bei der Immunitätsreform in Aussicht. Die soll einerseits die außerberufliche Immunität der Parlamentarier abschaffen, andererseits sollen Abgeordnete für das, was sie in ihrem Beruf als Politiker tun oder sagen, stärker vor Justizermittlungen geschützt werden. Hier hagelte es zuletzt Kritik. Nun dürften die Reformpläne vermutlich abgeändert werden.
8. April 2017, 21:58
Morgenjournal, 15.09.2011
SPÖ und ÖVP schwenken ein
Kritik gibt es vor allem am Plan, Äußerungen von Abgeordneten auch außerhalb des Parlaments straffrei zu stellen. Bei Beleidigungen etwa bedeute das, dass sich Betroffene nicht mehr wehren können, heißt es etwa aus dem Justizministerium. Der jetzige Gesetzesentwurf stammt von SPÖ, ÖVP, FPÖ und Grünen.
Josef Cap von der SPÖ will auf die Kritik eingehen. Er ist für eine Korrektur, wonach verleumderische oder kreditschädigende Äußerungen im Parlament nicht außerhalb des Hauses wiederholt werden dürfen.
Auch Fritz Neugebauer von der ÖVP hält einzelne Änderungen am Entwurf für sinnvoll. Der Punkt "sachliche Immunität" werde eine Lösung brauchen, denn Menschen, die sich beschwert fühlten, müssten ein Anrecht haben, zu Gericht gehen zu können.
Grüne und FPÖ blocken ab
Dieter Brosz von den Grünen sieht aber gerade darin, dass Abgeordnete mutmaßliche Missstände öffentlich machen dürfen, ohne gleich mit Klagen eingedeckt zu werden, ein demokratiepolitisch wichtiges Kontrollinstrument. Er will die Immunitätsreform nicht zurückzunehmen. Er ist für schlagkräftige Parlamentarier.
Auch Peter Fichtenbauer von der FPÖ sagt, der Entwurf sei gut.
BZÖ sieht sich bestätigt
Dem BZÖ ging die Immunitätsreform bisher schon zu weit, Herbert Scheibner vom BZÖ sieht sich nun bestätigt. Parlamentarier gehörten zwar geschützt, aber es dürfe auch kein Missbrauch betrieben werden, indem unbeteiligte Bürger möglicherweise zu Schaden kommen.
Prammer beruhigt
Parlamentspräsidentin Barbara Prammer (SPÖ) will die Reform insgesamt jedenfalls nicht in Frage stellen. Man werde den Entwurf zwar noch einmal durchsehen, weil es eine Ausschussbegutachtung gab, aber in der Grundtendenz sei die Reform korrekt.
Einigkeit herrscht über die Abschaffung der außerberuflichen Immunität - also zum Beispiel für Verkehrsdelikte oder Taten, die nichts mit dem Beruf als Politiker zu tun haben - diese soll auf jeden Fall abgeschafft werden.