Funk: Abgeordnete zu sehr geschützt
Kritik an neuen Immunitätsregeln
Nationalratsabgeordnete werden durch ihre Immunität geschützt vor Strafverfolgung - aber seit zwei Jahren wird über neue Regeln verhandelt. Der vorliegende Gesetzesentwurf von SPÖ, ÖVP, FPÖ und den Grünen wird von Experten kritisiert: Der Verfassungsrechtler Bernd-Christian Funk meint, dass Abgeordnete viel zu sehr vor Strafverfolgung geschützt würden.
8. April 2017, 21:58
Mittagsjournal, 14.09.2011
Funk: Lockerung zu weitgehend
Der vorliegende Entwurf geht viel zu weit, sagt der Verfassungsrechtler Bernd-Christian Funk. Er bringe eine übermäßige Privilegierung der Abgeordneten, die nicht notwendig sei. Bisher galt zum Beispiel: Abgeordnete dürfen jemanden beleidigen, ohne strafrechtlich verfolgt werden zu können, aber nur solange diese Äußerungen im Parlament gemacht werden, also in Parlamentssitzungen oder Ausschüssen.
Künftig soll gelten, dass die Abgeordneten diese Aussagen auch außerhalb des Hohen Hauses in der Öffentlichkeit wiederholen dürfen, etwa auf Pressekonferenzen oder im Internet in Weblogs. Bernd-Christian Funk nennt ein Beispiel: ein Abgeordneter bezeichne jemanden als Verbrecher und wiederhole das in der Öffentlichkeit, dann sei die Verfolgung nicht möglich. Der Beschuldigte kann dann auch nicht mehr wegen Rufschädigung vor Gericht gehen.
Geschützt bis zum Ermittlungsverbot
Insgesamt soll durch das neue Gesetz alles, was mit den parlamentarischen Aufgaben eines Mandatars zu tun hat, für Ermittlungen der Staatsanwaltschaft tabu sein. Verfassungsrechtler Bernd-Christian Funk sieht darin ein regelrechtes Ermittlungsverbot: etwa bei Verdacht vertrauliche Informationen aus einem U-Ausschuss an die Öffentlichkeit zu bringen, dürfe nicht ermittelt werden auch nicht im Umfeld des Abgeordneten.
Nach derzeitiger Regelung müsste in diesem Fall der Nationalrat die Immunität des Abgeordneten aufheben, künftig dürfte die Staatsanwalt eben gar nicht ermitteln, und da gebe es dann viele Bereiche, bei denen die Staatsanwaltschaft nicht einmal hinschauen dürfe, so Funk. Ausgenommen sind laut Entwurf strafbare Handlungen wie etwa Bestechlichkeit.
Grüne für Entwurf
Befürworter des Gesetzes wie der Grüne Dieter Brosz werfen ein, die Abgeordneten müssten in ihren Kernaufgaben der Kontrolle, der Aufklärung und des Aufdeckens von Missständen rechtlich besser geschützt werden. Konkrete Vorfälle wie in der Vergangenheit, dass versucht werde, Laptops zu beschlagnahmen oder Mandatare mit der Drohung von existenzbedrohenden Klagen einzuschüchtern, dürfe es nicht mehr geben, so Brosz.
Verfassungsrechtler Bernd-Christian Funk hält dem entgegen, was stehe dagegen, dass sie mit den verfügbaren Möglichkeiten des Rechts aufklären können, heiße das, dass sie geschützt werden müssen davor, dass sie zu unerlaubten Mitteln greifen?
Derzeit prüft der Verfassungsausschuss im Parlament den Vierparteienantrag, ob es noch Änderungen geben wird, ist derzeit offen.