Opposition prinzipiell dafür
Verwaltungsgerichte: Ja zur Reform
Einsprüche gegen Behördenentscheidungen können mitunter lange dauern. Das soll sich mit der Reform der Verwaltungsgerichte ändern. Aus 120 Behörden werden nach dem vorliegenden Entwurf elf. Damit das Ganze aber auch umgesetzt werden kann, braucht die Regierung nicht nur die Zustimmung der Länder, sondern zumindest auch einer Oppositionspartei.
8. April 2017, 21:58
Morgenjournal, 06.10.2010
Zwei-Drittel-Mehrheit nötig
Damit die Verwaltungsgerichte neu aufgestellt werden können, ist ein so genanntes Verfassungsgesetz nötig. Und das kann der Nationalrat nur mit einer Zwei-Drittel-Mehrheit beschließen. Also muss zumindest eine Oppositionspartei im Parlament dafür gewonnen werden.
Nicht zu Lasten der Bürger
Grundsätzlich sind alle drei, also FPÖ, BZÖ und die Grünen für die neue Struktur. Allerdings wollen etwa die Grünen beim Gesetzestext auch mitreden dürfen, sagt Verfassungssprecherin Daniela Musiol. Die Reform dürfe nicht auf Kosten des Rechtsschutzes für die Bürgerinnen und Bürger gehen und dürfe auch nicht zu finanziellen Verschlechterungen führen. In dieser Hinsicht müsse die vorgesehene Variante genau geprüft werden.
Nur ohne höhere Kosten
Auch das BZÖ ist sehr für die Reform und schnellere Verfahren. Verfassungssprecher Ewald Stadler befürchtet so wie der Rechnungshof aber deutlich höhere Kosten. Man habe nichts davon wenn man mit neun Landes- und zwei Bundesverwaltungsgerichten neue Apparate schaffe und zugleich die alten Einrichtungen "in irgendeiner Form weiterfinanziert".
"Ja, wenn sinnvoll"
Auch die FPÖ wird aller Voraussicht nach zustimmen, "wenn das wirklich sinnvoll ist" und "die Organisation des Staates besser wäre", sagt der freiheitliche Verfassungssprecher Harald Steffan. Man müsse sich genau anschauen, welche Behörden dann auf Landesebene entfallen könnten.
Finanzierung offen
Kommende Woche bei der Landeshauptleutekonferenz in Kaprun will die Regierung mit den Bundesländern weiterverhandeln. Denn gerade in der Frage der Finanzierung sind sich Bund und Länder noch nicht ganz einig.