Vertrauliches E-Mail soll weitergeleitet worden sein

Kloibmüller weiter im Visier

In die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft gegen den Kabinettschef des Innenministeriums, Michael Kloibmüller, kommt neuer Zündstoff: Ein vertrauliches E-Mail lässt Staatsanwaltschaft und Verfassungsrechtsexperten skeptisch sein, ob die Verschwiegenheitspflicht eingehalten worden ist.

Mittagsjournal, 10. 10. 2011

Amtsverschwiegenheit gebrochen?

Ins Visier der Justiz ist Kabinettchef Michael Kloibmüller durch ein E-Mail an die Agentur Headquarter geraten. Der Inhalt: Einvernahmen aus der Causa Immofinanz und zwar rund um die Ermittlungen gegen Herausgeber Wolfgang Fellner, die eigentlich der Amtsverschwiegenheit unterliegen. Laut Standard wird kolportiert, dass es damals, im September 2010, darum gegangen sei, wie die damalige Innenministerin Maria Fekter mit einem bevorstehenden Gesprächstermin mit Fellner und den Medien umgehen solle. Allerdings sollen Details der Ermittlungen kurz darauf in der medialen Berichterstattung aufgetaucht sein. Bei Headquarter versichert man allerdings, dass das Mail mit allen Anhängen vertragsgemäß umgehend gelöscht worden sei.

"Zweifelhafte Vorgangsweise"

Der geheime Beratervertrag zwischen Innenministerium und Agentur stößt bei Experten auf große Skepsis. Für Verfassungsrechtler Bernd Christian Funk ist es zwar für Ministerien und Regierungen grundsätzlich zulässig, externe Berater zuzuziehen: "Aber das enthebt nicht von der Verpflichtung zur Wahrung der gesetzlichen Regeln zur Einhaltung der Amtsverschwiegenheit. Diese Regeln finden sich im Strafrecht, im Verfassungsrecht und im Datenschutzrecht. Wenn hier Informationen geflossen sind, die geeignet waren, Geheimnisse zu offenbaren oder zu verwerten, zum Nachteil des Staates oder betroffener Privater, dann könnte das durchaus strafbar sein."

Warum hat ein großer Apparat wie das Innenministerium nicht auf seine Fachbeamten zurückgegriffen, fragt Funk: „Die ganze Sache macht, so von außen her gesehen, den Eindruck einer rechtlich und auch faktisch höchst zweifelhaften Vorgangsweise.“

Bedenken gegen Agenturvertrag

Auch Rechtsprofessor Heinz Mayer hegt heute im Kurier schwere Bedenken gegen den Agenturvertrag. Es sei nicht erkennbar, wozu ein Krisenmanager Ermittlungsergebnisse kennen muss, so Mayer. Der Rechnungshof hat in den vergangenen Jahren mehrfach die Beraterverträge von Ämtern und Ministerien als oft nicht nachvollziehbar und zu teuer kritisiert und empfohlen die Aufgaben intern vom Beamtenstab lösen zu lassen.

Anwalt weist Vorwürfe zurück

Erst am Wochenende wies Kloibmüllers Anwalt neuerlich alle Vorwürfe zurück und sagte, dass es zwischen Innenministerium und der Agentur "Headquarter" seit Jahren einen Vertrag zur strategischen Beratung gebe - mit strengen Sicherheits- und Geheimhaltungsklauseln.