850 Millionen Euro veranlagt

10 Jahre Abfertigung neu

Immer mehr Österreicher haben Anspruch auf eine Abfertigung bei der Pensionierung. Möglich macht das die sogenannte Abfertigung neu. Seit dem Jahr 2003 müssen Arbeitgeber bei Neuanstellungen in eine eigene Pensionskasse einzahlen. Allein im Vorjahr sind so mehr als 850 Millionen Euro veranlagt worden.

Morgenjournal, 29.10.2011

Nur 2,9 Prozent Zuwachs erwirtschaftet

Zuwächse von jährlich 6 oder 7 Prozent sind von der Politik bei der Einführung der Abfertigung neu versprochen worden. Doch nicht einmal im Boom-Jahr 2005 sind 6 Prozent erreicht worden. Im Schnitt haben die österreichischen Pensionsvorsorgekassen einen jährlichen Zuwachs von 2,9 Prozent erwirtschaftet: Das ist immerhin mehr als das Sparbuch bringt, ein großer Erfolg ist es für die derzeit 10 Vorsorgekassen aber auch nicht.

4 Milliarden Euro werden verwaltet

Mehr gibt der Markt nicht her, erklärt Fritz Janda von der Plattform der betrieblichen Vorsorgekassen in der Wirtschaftskammer: "Es gibt bei der Veranlagung immer ein Spiel Inflationsrate-Ertrag. Momentan haben wir noch einen geringe Inflation; sollte die Inflation steigen, werden auch die Veranlagungsergebnisse wieder höher werden." Die 10 Vorsorgekassen verwalten die Abfertigungen von bereits 2,6 Millionen Angestellten, immerhin eine Summe von fast 4 Milliarden Euro.

Konservative Veranlagung

Veranlagt wird sehr konservativ. "Es gibt gesetzliche Richtlinien. Die sind im Prinzip in den Veranlagungs-Bestimmungen der Pensionskassen auch nachempfunden. Die derzeit aktuelle Asset Allocation bei den betrieblichen Vorsorgekassen ist fast 90 Prozent in Anleihen, 10 Prozent in Aktien und der Rest Immobilien," sagt Janda.

30.000 haben gewechselt

Übrigens: Wer in der alten Abfertigungs-Regel ist, kann freiwillig in die Abfertigung neu überwechseln. Seit dem Start im Jahr 2003 haben das 30.000 Menschen gemacht. Bis alle in der Abfertigung neu sind, wird es allerdings noch ein wenig dauern. Rund 1 Million Österreicher sind noch in der alten oder haben gar keinen Anspruch auf Abfertigung.