"Keine Änderung für den Bürger"

Die offenen Fragen der Polizeireform

In den neun Bundesländern Österreichs agieren derzeit 31 Polizeichefs. Dieser Überhang soll auf die Zahl der Bundesländer zurückgestutzt werden. Der Plan von Innenministerin Johanna Mikl-Leitner (ÖVP) lässt jedoch noch einige Fragen offen, unter anderem: Was passiert mit den 22 Chefs, die dann keine mehr sein werden?

Morgenjournal, 18.11.2011

Ausschreibung im April

Einen Personalplan gibt es nicht, aber wie man hört, soll es in manchen Fällen bereits sehr konkrete Überlegungen geben. Einige Chefs werden neue Funktionen erhalten, etwa im Ausbildungsbereich. Einige befinden sich bereits im Pensionsantrittsalter. Und einzelne Führungsposten seien derzeit auch unbesetzt, heißt es im Innenministerium. Die neun neuen Landespolizeidirektoren sollen im April kommenden Jahres ausgeschrieben werden, spätestens am 1.Juli sollen die Besetzungen feststehen.

Mitsprache der Landeshauptleute

Wie die Besetzung erfolgt, das muss noch ausgehandelt werden. Sicher ist, dass die Innenministerin entscheidet. Bisher hatten die Landeshauptleute ein rechtlich garantiertes Mitspracherecht bei der Besetzung der Sicherheitsdirektoren. Auch bei der Besetzung der künftigen Landespolizeidirektoren sollen sie mitreden können, heißt es im Innenministerium - ob dies auch rechtlich verankert wird, ist aber noch offen. Die künftigen neun Landespolizeichefs erhalten auch ihr eigenes Budget. Wer wie viel bekommt, auch über das muss erst verhandelt werden.

"Alles wie gehabt"

Für den einzelnen Bürger ändere die Polizeireform "überhaupt nichts", betont der Generaldirektor für die Öffentliche Sicherheit, Herbert Anderl: "Es bleibt alles wie gehabt." Es sei sogar damit zu rechnen, dass die Polizei in Zukunft noch mehr unterstützen und beraten könne. Wenn man einen Einbruch melden will, ruft man weiterhin den Notruf. Oder wenn man eine Anzeige machen will, geht man zur nächsten Polizeiinspektion. Dass auch hier eingespart und die eine oder andere Inspektion zugesperrt wird, schließt Anderl "definitiv" aus. Was sich aber sehr wohl ändern kann ist das Verfahren, wenn man sich über eine Amtshandlung der Polizei beschweren möchte - dann gibt es nämlich nur noch einen einzigen Ansprechpartner, nämlich die Landespolizeidirektion.

Oppositions-Ja nötig

Damit die neue Polizeireform umgesetzt werden kann, muss zumindest eine Oppositionspartei zustimmen, nach Angaben der Sicherheitssprecher von ÖVP und SPÖ ist die Reform zwischen den Regierungsparteien akkordiert. Geht es nach dem Plan des Innenministeriums, soll die neue Polizeireform am 1.Jänner 2013 in Kraft treten.

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