Bessere Zusammenarbeit der Behörden

Neonazi-Morde: "Abwehrzentrum rechts" geplant

Als Konsequenz aus der Neonazi-Terrorserie in Deutschland soll die Zusammenarbeit der Sicherheitsbehörden ausgebaut werden. Mit einem Zentralregister und einem Abwehrzentrum gegen Rechts sagt die deutsche Regierung militanten Rechtsextremisten den Kampf an.

Abendjournal, 18.11.2011

Schnelle Umsetzung möglich

Mit dem Zentrum orientiert sich Deutschland am bisher relativ erfolgreichen Kampf gegen den islamistischen Terrorismus, erklärte der deutsche Innenminister Hans-Peter Friedrich. "Das ließe sich sehr schnell umsetzen, da man das bereits vorhandene Gesetz, das sich auf islamistischen Terror bezieht, um einen weiteren Paragrafen zum Rechtextremismus erweitert", erklärte Friedrich.

Besonders der deutsche Verfassungsschutz war im Zusammenhang mit der Zwickauer Zelle in die Kritik geraten, der zehn Morde an Migranten und einer Polizistin zur Last gelegt werden. Der offenbar rechtsextremistische Hintergrund der Mordserie zwischen 2000 und 2007 kam erst ans Licht, als Anfang November zwei Mitglieder der Zelle Selbstmord begingen und später in ihrer Wohnung Tatwaffen entdeckt wurden.

Struktur noch unklar

Unklar ist allerdings noch, ob und in welchem Maß sich die Länder an dem Abwehrzentrum gegen Rechts beteiligen werden. Zunächst solle in dem Zentrum die Arbeit des Bundeskriminalamtes (BKA) und des Bundesverfassungsschutzes verzahnt werden, sagte Friedrich.

Mit den Ländern solle beraten werden, inwieweit sie sich ebenfalls in das Zentrum einbringen könnten. Dies gelte auch für die Bundesanwaltschaft. Beim Zentralregister machen die Länder mit ihrer Polizei und ihren Verfassungsschutzbehörden allerdings sofort mit.

Arbeitsgruppe zu NPD-Verbot

Im Streit um ein neues NPD-Verbotsverfahren soll eine bereits bestehende Arbeitsgruppe aus Bund und Ländern die Möglichkeiten ausloten.

Die deutsche Justizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger mahnte: "Auf keinen Fall darf es zu einer Situation kommen, dass ein eingeleitetes NPD-Verbotsverfahren zum Scheitern verurteilt wäre."