Geld oder Zugangsbeschränkungen

Urteil gibt Unis Hoffnung

Die Wiener Wirtschafts-Uni hat die Republik geklagt und Recht bekommen. Sechs Millionen Euro müssen nachgezahlt werden, um den Studienbetrieb aufrechtzuerhalten. Bei den anderen Unis herrscht nun so etwas wie Aufbruchsstimmung. Ist doch erstmals klar, dass es entweder mehr Geld oder Zugangsbeschränkungen geben muss.

Morgenjournal, 29.11.2011

"Das hält auf Dauer keine Uni aus"

Überrascht habe ihn der Spruch des Schiedsgerichtes nicht, sagt der Vorsitzende der Rektorenkonferenz, Heinrich Schmiedinger von der Uni Salzburg. Schließlich ist klar, dass die Wiener Wirtschaftsuni viel mehr Studierende hat als sie verkraften kann. Sollte es tatsächlich künftig nicht mehr Geld geben sei klar, dass die Empfehlung des Schiedsgerichtes nach Zugangsbeschränkungen umgesetzt werden müsse. "Bei uns gibt es weder Zugangsregelungen noch Studiengebühren, und das hält auf Dauer kein Universitätssystem aus." Das bedeute nicht unbedingt Studiengebühren, denn die könnten sowieso immer nur einen Teil des Budgets sein, sagt Schmiedinger.

Juristen am Wort

Die Unis würden künftig bei den Verhandlungen mit dem Bund besser auf die Kostenwahrheit schauen, sagt Harald Kainz von der Technischen Universität Graz und meint, "die Juristen sitzen künftig mit am Tisch": Die Universitäten würden ihre Leistungen in Zukunft rechtlich absichern und das Ministerium werde künftig versuchen, diese Absicherungen zu umgehen.

Ohne Geld würden Zugangsbeschränkungen kommen, heißt es auch an der größten Universität, der Wiener Haupt-Uni, "Um damit jene Studierenden, die sich ernstlich für ihr Studium interessieren und qualifizieren, gut betreuen zu können, sagt Rektor Heinz Engl. Aber, und das sagen alle drei Rektoren, besser wäre es, die Uni-Budgets aufzustocken, dann könnten auch mehr Studierende verkraftet werden.

Gericht hat entschieden

Im Rechtsstreit über ein höheres Budget hatte die Wirtschaftsuniversität Wien (WU) Recht bekommen. Eine Schlichtungskommission sprach der WU sechs Millionen Euro zu, die der Bund bis Jahresende auszahlen muss.

WU-Rektor Christoph Badelt hatte auf dem Rechtsweg mehr Geld gefordert, nachdem die in der Leistungsvereinbarung fixierte Platzbeschränkung nach dem Notfallparagrafen 124b für die von deutschen Numerus-Clausus-Flüchtlingen überlaufenen Massenstudien am Widerstand der SPÖ gescheitert war.