Zwangsheirat und Genitalverstümmelung verfolgt

Kinderschutz wird verbessert

Härtere Strafen wird es kommendes Jahr geben, wenn Erwachsene Kindern gegenüber gewalttätig sind. Für alle Delikte droht künftig eine Mindestfreiheitstrafe, auch für leichte Körperverletzungen oder wenn Kinder vernachlässigt werden. Strenger geahndet wird auch die Zwangsverheiratung und die Genitalverstümmelung von Mädchen.

Mittagsjournal, 28.12.2011

Mariella Kogler

Mindeststrafen festgelegt

Bisher hat es bei Gewalt gegen Kinder kein Mindeststrafmaß gegeben. Ab dem 1. Jänner 2012 liegt es bei zwei Monaten Haftstrafe. Außerdem werden die Mindeststrafen für schwere Delikte wie Mord oder das körperliche Quälen von Kindern durch das neue Kinderschutzpaket verdoppelt.

Pornografie

Verschärfungen gibt es auch im Bereich der Pornografie. Wer pornografische Darbietungen von Minderjährigen im Internet, beispielsweise über Webcams anschaut, wird künftig mit Strafen rechnen müssen. Bisher ist das nicht der Fall gewesen, weil dieses Delikt rechtlich nicht als Kinderpornografie gezählt hat.

"Heranmachen" an Kinder wird strafbar

Strafbar ist ab Jänner 2012 auch das sogenannte "Grooming". Beim Grooming versuchen Erwachsene im Internet Kontakt mit Kindern und Jugendlichen aufzunehmen: Zuerst meist mit harmlosen Gesprächen, danach mit eindeutigen sexuellen Angeboten. Grooming gilt als sexuelle Belästigung im Internet - und wird dementsprechend strafrechtlich verfolgt.

Zwangsheirat und Genitalverstümmelung

Besser verfolgt werden können künftig Straftaten, die im Ausland begangen worden sind. Zum Beispiel, wenn Kinder und Jugendliche im Ausland zwangsverheiratet werden. Und auch Genitalverstümmelungen werden geahndet, wenn sie von Menschen vorgenommen werden, die entweder österreichische Staatsbürger sind, oder einen Wohnsitz in Österreich haben. Beide Delikte - also Zwangsverheiratung und Genitalverstümmelung - können künftig mit bis zu fünf Jahren Haft bestraft werden.

Das neue Kinderschutzpaket gilt für alle Kinder und Jugendliche im Alter bis 14 Jahre. Es tritt ab dem 1. Jänner 2012 in Kraft.

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