Drohung mit Europäischem Gerichtshof
EU verschärft Gangart gegen Orban
Mit dem Inkrafttreten der neuen ungarischen Verfassung spitzt sich der Konflikt zwischen EU-Kommission und ungarischer Regierung zu. Schon bald soll sich entscheiden, ob die EU-Kommission wegen der neuen Gesetze den Europäischen Gerichtshof einschaltet. Heftig kritisiert wird dabei vor allem die Beschneidung der Unabhängigkeit der ungarischen Zentralbank und der Justiz.
8. April 2017, 21:58
Abendjournal, 03.01.2012
Aus Brüssel,
EuGH soll Gesetze prüfen
Seit mehr als einem Jahr streiten Budapest und Brüssel - allmählich aber geht es ans Eingemachte. Die EU-Kommission setzt die Daumenschrauben an zwei Stellen an, zum einen droht sie die Regierung von Viktor Orban vor Gericht zu bringen, weil eben die EU-konformität einiger neuer Gesetze angezweifelt wird. Eine Verurteilung vor dem Europäischen Gerichtshof könnte massive Strafzahlungen zur Folge haben.
Finanzsperre droht
Zum anderen droht Brüssel damit, Budapest den Geldhahn zuzudrehen. Das finanziell arg angeschlagene Ungarn braucht heuer frisches Geld, um Schulden in der Höhe von 4,8 Milliarden Euro zu bedienen. Doch wegen der neuen Gesetzeslage sind weder EU noch Internationaler Währungsfonds bereit, Finanzhilfe zu leisten. Konkret geht es um jenes Gesetz, das die Unabhängigkeit der Ungarischen Zentralbank beschneidet und der Regierung mehr Macht einräumt, sagt EU-Kommissionssprecher Olivier Bailly: Die nationalen Zentralbanken und die Europäische Zentralbank müssen gemäß der EU-Verträge unabhängig sein und die nationalen Regierungen dürfen sich nicht einmischen. Kommissionspräsident Barroso hat Viktor Orban davor gewarnt, dass die Unabhängigkeit mit dem neuen Gesetz gefährdet werde.
Weitere Gesetze beanstandet
Die EU-Kommission beanstandet noch weitere neue Gesetze in Ungarn. Geprüft wird nun, ob die Regelung zur Pensionierung von Richtern deren Unabhängigkeit einschränkt. Ähnliches gelte auch für die Bestimmung des Datenschutzbeauftragten. Überprüft wird auch das umstrittene Mediengesetz, das schon im Vorjahr in Kraft getreten ist.