Niederlage für Orban

Höchstrichter kippen Mediengesetz

Das ungarische Verfassungsgericht hat heute Abschnitte des umstrittenen Mediengesetzes für verfassungswidrig erklärt. Das ist eine schwere juristische Niederlage für den konservativen Ministerpräsidenten Viktor Orban, der das Gesetz vor einem Jahr allen Protesten zum Trotz eingeführt hat.

Abendjournal, 19.12.2011

Gegen Beschränkung der Pressefreiheit

Das ungarische Mediengesetz ist bei seiner Einführung nicht nur im Land selbst, sondern auch außerhalb der Landesgrenzen scharf kritisiert worden. Jetzt hat sich der ungarische Verfassungsgerichtshof auf die Seite der Kritiker geschlagen. Die obersten Richter nehmen sich kein Blatt vor den Mund: Sie orten eine Beschränkung der Pressefreiheit und setzen unter anderem jene Verfügungen des Mediengesetzes außer Kraft, die sich auf die Regulierung von Inhalten der Printmedien und die Offenlegung der Informationsquellen von Journalisten beziehen. Aufgehoben werden einige Bestimmungen über die Tätigkeit eines Medien- der Nachrichtenkommissars, der kontrollieren soll, ob Interessen durch Medien verletzt werden - ein sogenannter Gummi-Paragraph, so die Kritiker, der der staatlichen Einmischung Tür und Tor öffnet.

Aber den Hauptgrund für die internationale Empörung liefern die Strafbestimmungen. Im Prinzip können Medien wegen unausgewogener Berichterstattung wirtschaftlich in den Ruin getrieben werden. Denn bei Verstößen gegen das Gesetz drohen Geldstrafen bis zu 716.000 Euro.