Auf Druck der EU

Ungarn ändert strittiges Mediengesetz

Die ungarische Regierung und die EU-Kommission haben sich auf eine Reihe von Änderungen an dem strittigen ungarischen Mediengesetz geeinigt. Die vorgesehene Pflicht zur ausgewogenen Berichterstattung werde auf den Bereich des Rundfunks beschränkt, verlautete aus Brüssel. Ungarn kündige an, die Änderungen binnen zwei Wochen beschließen zu wollen.

Abendjournal, 16.02.2011

EU-Forderungen erfüllt

Ungarn lenkt ein. Zumindest in den vier Punkten, die EU-Medienkommissarin Neelie Kroes in ihren Briefen an die ungarische Regierung als unvereinbar mit dem EU-Recht kritisiert hat. Konkret ist Budapest nun offenbar bereit, von Geldstrafen für ausländische Medienkonzerne abzusehen.

Die Registrierungspflicht für Medien soll fallen und "ausgewogen berichten" müssen nur mehr Fernsehen und Radio, nicht aber Videoblogger. Kroes-Sprecher Jonathan Todd: "Wir sind zufrieden, dass Ungarn auf unsere Kritik eingeht, aber wir werden die Umsetzung genau beobachten".

Verstoß gegen EU-Recht

Ungarn hat mit dem Mediengesetz nicht nur die audiovisuelle Richtlinie verletzt, sondern auch Artikel 49 und 56 des Vertrags über die Funktionsweise der EU und gegen Artikel 11 der europäischen Grundrechte-Charta, der die Meinungs- und Pressefreiheit zum Inhalt hat. Ungarn will die Vereinbarung jetzt innerhalb von zwei Wochen umsetzen.

Medienbehörde bleibt

Brüssel hat Ungarn mit einer Klage vor dem Europäischen Gerichtshof gedroht. Dieses Vertragsverletzungsverfahren ist vorerst vom Tisch. Ob sich auch die ungarischen Medien freuen dürfen, ist noch nicht klar. Denn die umstrittene Medienbehörde bleibt unverändert bestehen. Die Chefin dieser Behörde wurde von Regierungschef Orban ernannt, die weiteren Mitglieder werden ebenfalls ausschließlich von der regierenden rechtskonservativen Partei Fidesz entsandt. Hier enden die Kompetenzen Brüssels. Die Kommission verschafft sich gerade einen Überblick wie Medienbehörden in anderen EU-Ländern organisiert sind.