Austausch mit US-Datenbanken

Bedenken gegen Fingerprint-Abkommen

Der Datenschutzrat berät über das umstrittene Fingerprint-Abkommen mit den USA. Hintergrund ist das Vorhaben, Fingerabdrücke aus der österreichischen Polizeidatenbank mit den USA auszutauschen. Bisher gibt es diesen Datenaustausch nur innerhalb von EU-Ländern.

Morgenjournal, 20.1.2012

Später auch DNA-Spuren

Wenn der Abgleich von Fingerabdrücken in der österreichischen Polizeidatenbank keinen Treffer ergibt, dann wird der Fingerabdruck automatisch mit den Datenbanken anderer EU-Länder abgeglichen. Das gibt es schon jetzt. In den vergangenen fünf Jahren erhielt man hier nach Angaben des Innenministeriums knapp 6.200 Treffer, die meisten Fälle betrafen Einbruchsdiebstahl. Jetzt soll ein solcher Austausch von Daten aus dem Polizeicomputer auch mit den USA möglich werden. Konkret geht es derzeit in erster Linie um Fingerabdrücke von Personen, die verdächtigt werden, eine Straftat begangen zu haben. In weiterer Folge sollen auch DNA-Spuren, die etwa an einem Tatort gefunden und gespeichert wurden, abgeglichen werden. Teil drei des Austauschprogramms betrifft Daten über schwere Straftaten, die eine internationale Dimension haben, etwa terroristische Straftaten in mehreren Ländern.

Kritik von Datenschützern

Der österreichische Polizist schickt also die gefundene Spur an die USA. Gibt es einen Treffer, so kann Österreich nähere Informationen über die Identität des mutmaßlichen Täters anfordern. Das gilt aber auch umgekehrt für die USA. Kritisiert wird dieses geplante Abkommen von der Opposition und von Datenschützern: einerseits seien nicht nur verurteilte sondern auch rein verdächtige Personen gespeichert. Andererseits erhielten Österreicher keinerlei Informationen darüber, was mit ihren Daten in den USA passiert.

Abfragemöglichkeit mit Grenzen

Im Innenministerium weist man diese Kritik zurück. Jede Abfrage müsse protokolliert werden. Ob alles ordnungsgemäß abläuft, werde vom amerikanischen "Chief Privacy Officer" kontrolliert, der in etwa unserer Datenschutzkommission entspreche. So sei es auch möglich, über die Datenschutzkommission die Löschung von unrechtmäßig gespeicherten Daten zu erwirken. Dies geht aber freilich nur dann, wenn man überhaupt weiß, dass man gespeichert ist.

Zu routinemäßigen Abfragen der Fingerprint-Daten bei der Einreise in die USA werde es nicht kommen, heißt es zumindest im Innenministerium. Denn abgefragt werden dürfe nur dann, wenn ein begründeter Verdacht besteht. Außerdem werde die Zahl der Abfragen limitiert - voraussichtlich auf rund 100 Abfragen pro Tag.

Ab 2013 in Kraft?

In der österreichischen Polizeidatenbank sind nach Angaben des Innenministeriums eine halbe Million Fingerabdrücke gespeichert. In jener der USA befinden sich 65 Millionen Fingerabdruckdaten.

In zwei Wochen wird das Fingerprint-Abkommen mit den USA im Innenausschuss des Parlaments behandelt. Geht es nach den Plänen des Innenministeriums, soll es ab kommendem Jahr gelten.

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