Vorratsdatenspeicherung und Stromverbrauch
Weg frei für Handy- und Internetüberwachung
Der gläserne Bürger nimmt immer mehr Gestalt an. Im Zuge der Vorratsdatenspeicherung werden künftig sämtliche Telefon und Internetbewegungen gespeichert und im Bedarfsfall der Polizei zugänglich gemacht. Datenschützer wie Hans Zeger laufen dagegen Sturm und warnen auch vor weiteren Verschärfungen über intelligente Stromzähler.
8. April 2017, 21:58
Morgenjournal, 4.1.2012
Wer mit wem telefoniert und wer welche Internet-Seiten abruft - das wird ab 2012 fix gespeichert und ist für die Polizei im Verdachtsfall abrufbar - im Zuge der sogenannten Vorratsdatenspeicherung. Der Staat erfährt mehr über den einzelnen Bürger - ob zu dessen Wohl, das bezweifeln zahlreiche Datenschützer wie etwa Hans Zeger. Auch die Möglichkeit zur Handy-Ortung wird ausgeweitet, und: wer wann wie viel Strom verbraucht, soll im Zuge der Verordnung zur Einführung von sogenannten intelligenten Stromzählern jederzeit ablesbar sein.
Speicherung ein halbes Jahr
Ab April wird fix gespeichert, wer wen anruft und wer welche Seiten im Internet anwählt. Die Provider sind verpflichtet, diese sogenannten Verbindungsdaten ein halbes Jahr lang aufzubewahren. Hier geht es um die Rufnummern und die IP-Adressen, nicht aber um die Inhalte von Gesprächen oder E-Mails.
Polizei soll informieren
Je nach Verdacht kann die Polizei auf diese Daten zugreifen. In diesem Fall soll der Betroffenen zumindest im Nachhinein darüber informiert werden. Datenschützer kritisieren, dass die Vorratsdatenspeicherung zu stark in die Grundrechte des einzelnen eingreife.
Morgenjournal, 4.1.2012
Datenschützer Hans Zeger im Interview mit
Auch Stromzähler als offenes Buch
Bereits in Umsetzung befinden sich die Pläne, die Haushalte mit sogenannten intelligenten Stromzählern auszustatten. Kunden müssen dadurch den Strom nicht mehr selbst ablesen - das erfolgt automatisch über Fernablesung. Die entsprechende Verordnung ist derzeit noch in Begutachtung, 150.000 Haushalte in Österreich sind nach Angaben der Regulierungsbehörde E-Control bereits im Testbetrieb. Bis 2018 sollen 95 Prozent aller Haushalte mit diesen so genannten intelligenten Stromzählern ausgerüstet sein.
Doch Konsumentenschützer warnen vor einem zu schnellen Zählertausch, u.a. weil zuerst der entsprechende Datenschutz sichergestellt sein müsse. Der Obmann der Datenschutzgesellschaft ARGE Daten, Hans Zeger, sagt, diese Stromzähler können nicht nur von der Ferne abgelesen, sondern auch abgeschalten werden. Bei vorsätzlichem Missbrauch könnten damit ganze Viertel vom Strom abgeschnitten werden. Außerdem könne man mit den gewonnenen Daten genaue Auskunft über die Gewohnheiten der Menschen erlangen oder zum Beispiel Informationen, ob Wohnungen oder Häuser auch wirklich bewohnt sind.
Nächster Schritt Gesundheitsdaten
Ähnliches gilt für die elektronische Gesundheitsakte ELGA: hier sollen Gesundheitsdaten über Patienten zentral abrufbar werden. Der erste Gesetzentwurf wurde von der Ärztekammer und von Datenschützern kritisiert, etwa weil fraglich sei, ob hier sensible Daten ausreichend gesichert wären.
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