Richter zu Reformen bereit

Aus für kleine Bezirksgerichte?

Einen Termin bei Justizministerin Beatrix Karl (ÖVP) haben heute die Spitzen der Richtervereinigung. Es geht um die Sparpläne in der Justiz. Die Ministerin will Bezirksgerichte zusammenlegen. Wie viele und welche Gerichte sie auflassen will, das hat Karl bisher nicht verraten. Darüber wollen die Richter nähere Auskünfte.

Morgenjournal, 30.1.2012

Klein ist nicht immer fein

141 Bezirksgerichte gibt es derzeit, manche von ihnen sind wirklich winzig: 31 haben weniger als zwei Vollzeit-Richterstellen. Zu kleine Einheiten hätten keinen Sinn, meint Wolfgang Filip, der Vorsteher des großen Bezirksgerichtes Salzburg, früher ebenfalls an einem Kleingericht tätig. Filip nennt als Vorteil unter anderem die Spezialisierung, die möglich ist, wenn eine größere Gruppe von Richterinnen und Richtern in einem Haus tätig ist. Dazu komme die Vertretungsmöglichkeit, wenn ein Richter krank oder auf Urlaub ist oder im Fall der Befangenheit. Filip schränkt aber ein: In besonders entlegenen Regionen Österreichs sollten ausnahmsweise auch Mini-Gerichte existieren.

Auch der Präsident der Richtervereinigung, Werner Zinkl, im Brotberuf Bezirksrichter im steirischen Leibnitz, meint: Bloß ein bis zwei Richter pro Bezirksgericht sei nicht ideal. Drei wären "vernünftig". Aber es gehe auch um die Versorgung der Bevölkerung und eine gute Organisation.

Reformbereite Richter

Wie viel das Aus für die Mini-Gerichte zum Staatsbudget beitragen könnte, haben die Richter nicht ausgerechnet. Für sie stehen organisatorische Verbesserungen im Vordergrund. Die würden sich, so die Richtervereinigung, letztlich auch auf die rechtssuchende Bevölkerung positiv auswirken. Gerichtsvorsteher Filip aus Salzburg verweist darauf, dass größere Bezirksgerichte auch besser vor Amokläufern geschützt werden können. Die Richter sind also reformbereit.

Was tun die Länder?

Und was ist mit den Klagen über die Ausdünnung des ländlichen Raums? Davon könne man wohl nicht sprechen, wenn man Gerichte zusammenlegt, die nur 20 bis 25 Kilometer voneinander entfernt seien, meint Richtervereinigungschef Werner Zinkl. Verständnis also seitens vieler Richter für die Pläne der Ministerin, abzuwarten bleibt, ob auch die jeweiligen Landesregierungen das Aus für die Mini-Gerichte akzeptieren.