Oberlandesgericht zu Telekom-Tangente
Hausdurchsuchung unzulässig
Rund um die Ermittlungen in der Telekom-Affäre gibt es nun einen Spruch des Oberlandesgerichtes Wien. Es erklärt eine Hausdurchsuchung für unzulässig.
8. April 2017, 21:58
Morgenjournal, 31.01.2012
Anfang Oktober des Vorjahres hat eine besonders brisante Ermittlung der Staatsanwaltschaft Wien für Aufregung gesorgt. Rund um die Telekom-Affäre war streng geheimes Ermittlerwissen nach außen gedrungen. Die Staatsanwaltschaft ortete ein Sicherheitsleck. Der Verdacht fiel auf den Kabinettschef des Innenministeriums, Michael Kloibmüller. Er soll zumindest einen Verschlussakt an den Chef der Agentur headquarter, Christoph Ulmer, gemailt haben. Auf Basis eines Beratervertrages, wie beide betonen. Die Staatsanwaltschaft führte eine Hausdurchsuchung bei Ulmer durch. Diese wurde nun vom Oberlandesgericht Wien für unzulässig erklärt.
Politisch brisant
Die Causa ist politisch höchst brisant. Im Innenministerium reagierte man vergangenen Herbst, äußerst pikiert auf die Ermittlungen im eigenen Haus und forderte umgehend einen schnellen Abschluss der Ermittlungen, gegen den Kabinettchef. Denn aus Sicht von Innenministerium und Kabinettchef Michael Kloibmüller, ist die umstrittene Aktenweitergabe korrekt verlaufen. Auf Basis eines Beratervertrages mit Verschwiegenheitsklausel, sei ein Verschlussakt an Christoph Ulmers Agentur Headquarter weiter geleitet worden. Der Zweck: politische Beratung. Schützenhilfe für diese Sicht der Dinge kommt nun vom Oberlandesgericht Wien.
Aktenweitergabe nicht strafbar
Ende Dezember entschied man hier in letzter Instanz, über eine Beschwerde der Agentur Headquarter: Und kam zu dem Ergebnis, dass die Hausdurchsuchung unverhältnismäßig, die Beweislage zu dünn gewesen sei. Vor allem um nach Hinweisen für weitere Verstöße gegen das Amtsgeheimnis zu suchen, so der Befund des OLG. In der Begründung heißt es außerdem, dass die Aktenweitergabe nicht strafbar sei, da ja ein gültiger Vertrag abgeschlossen wurde.
Nichtigkeitsbeschwerde eingebracht
Bei der Staatsanwaltschaft Wien sieht man einen schweren Rückschlag für die Ermittlungen rund um das Informationsleck und plant eine Nichtigkeitsbeschwerde zur Wahrung des Gesetzes. Bei der Oberstaatsanwaltschaft unterstützt man dieses Vorhaben. Denn hier geht es um eine sehr grundsätzliche Frage, sagt der leitende Oberstaatsanwalt Werner Pleischl, nämlich inwieweit Ausnahmen des Prinzips der Wahrung des Amtsgeheimnisses bestehen – das sollte geklärt werden.
Unterlagen retour
Man darf gespannt sein, ob das Justizministerium diese Pläne mitträgt. Hier sieht man zwar auch eine sehr enge Auslegung der Gesetzeslage durch das Oberlandesgericht, steht einer Nichtigkeitsbeschwerde aber eher skeptisch gegenüber. Immerhin haben die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft im Innenressort nicht gerade Begeisterungsstürme in den beiden ÖVP regierten Ministerien ausgelöst. Böse Zungen sagen, dass die OLG-Entscheidung nun gerade recht kommt, um die politisch heiklen Ermittlungen zu begraben.
Fakt ist jedenfalls: Alle bei Ulmer beschlagnahmten Unterlagen müssen zurückgegeben werden, bestätigt Pleischl. Ein Gutachter, der mit der Überprüfung von Ulmers Computer beauftragt war, wurde bereits zurück gepfiffen.