Gegen Regierungspläne für Bundesabgabe
Gemeinden pochen auf Umwidmungssteuer
In der Sparedebatte ist auch die Rede von einer Steuer, wenn jemand ein Stück Grünland in Bauland umwidmen lassen darf und das betreffende Grundstück auf diese Weise wesentlich wertvoller wird. Die Gemeinden würden einen Großteils des Geldes gerne für sich und das jeweilige Bundesland reklamieren.
8. April 2017, 21:58
Mittagsjournal, 4.2.2012
Einnahmen den Gemeinden
Gemeindebund-Präsident Helmut Mödlhammer, ÖVP-Bürgermeister aus der Gemeinde Hallwang im Land Salzburg, meint, die Abgabe aus dem Wertzuwachs solle sich nicht der Bund holen, sondern die Länder und Gemeinden. Eine Forderung, die sich offensichtlich gegen möglichen Pläne der rot-schwarzen Bundesregierung richtet. Schlechtes Gewissen hat Mödlhammer keines dabei: Denn die Abgabe entstehe durch einen Widmungsakt der Gemeinde, die auch dafür sorgen müsse, dass das Grundstück erschlossen ist.
Bund könnte Gesetze ändern
Im konkreten schlägt der Gemeindebundpräsident vor, dass die Länder Landesgesetze beschließen, in denen sie die Abgabe festlegen und dass sie sich dann die Einnahmen mit ihren Gemeinden teilen. Die Gemeinden dürfen das derzeit tatsächlich, sagt Universitätsprofessor Bernd-Christian Funk, Experte im Bereich Finanzverfassungsrecht: Das entspreche der derzeitigen Gesetzeslage. Allerdings könnte der Bund die Gesetze seinerseits ändern und eine Bundeabgabe vorsehen..
Poker beim Finanzausgleich
Von der Papierform her wird also der Bund Sieger des Wettrennens mit den Bundesländern. Allerdings, so wissen Kenner der echten und auch der sogenannten Realverfassung Österreichs, wäre es für den Bund politisch viel schwieriger, einmal beschlossene Landesgesetze durch ein eigenes Bundesgesetz auszuhebeln. Höchst wahrscheinlich, dass der Bund dann bei den nächsten Finanzausgleichsverhandlungen Härte demonstriert, bei der mehrjährigen Festlegung der allgemeinen Steuereinnahmenverteilung zwischen Bund, Ländern und Gemeinden. Es könnte durchaus sein, dass er dann sagt: Seid diesmal bescheidener, ihr habt euch ohnehin schon bei der Umwidmungsabgabe bedient.
Aufruf an Landeshauptleute
Gemeindebundpräsident Mödlhammer lässt das ungerührt: "Da dürfte man nie etwas machen, weil das alles angerechnet werden kann. Wenn man so eine Maßnahme trifft, dann gehört sie dorthin, wo sie geboren ist und wo auch die Kosten liegen, nämlich bei den Gemeinden."
Der Gemeindebund-Präsident empfiehlt den Landeshauptleuten, sich bei ihrer nächsten Konferenz auf neun Landesgesetze zu einigen. Denn bei von einer durch den Bund eingehobenen Abgabe bekommen Länder und Gemeinden nur knapp ein Drittel, von einer Landesabgabe alles.