85 Prozent der Unternehmen halten sich an Gesetz

Gehaltstransparenz: Öffentliche nachlässig

Seit Mitte des vergangenen Jahres gilt die gesetzliche Verpflichtung für Unternehmen, in Stelleninseraten Auskunft über das Gehalt zu erteilen. Die Arbeiterkammer (AK) hat nachgeprüft und festgestellt, dass 85 Prozent der Unternehmen dieses Gesetz auch befolgen, doch die meisten Inserate, bei denen dieses Gesetz verletzt wird, kommen aus dem Bereich des Öffentlichen Dienstes.

Morgenjournal, 17.2.2012