Kurze Begutachtungsfrist

Sparpaket in Details verschärft

Österreichs Beitrag zur Stabilität des Euro, das Steuer- und Sparpaket mit einem Volumen von fast 27 Milliarden Euro bis 2016, ist seit dem Wochenende in Begutachtung. Eine Woche nur ist für Einwände Zeit, nächsten Dienstag soll das Paket schon vom Ministerrat beschlossen werden. Dabei ist das Paket in manchen Details sogar noch verschärft worden.

Morgenjournal, 20.2.2012

Sparförderungen werden halbiert

Für Finanzministerin Maria Fekter (ÖVP) kann es in der Begutachtung nur noch um Fehlerkorrekturen gehen, aber nicht mehr. Ein Aufschnüren des Pakets kommt für sie nicht in Frage. Da können etwa Bausparkassen und Versicherer noch so Sturm laufen: Die Förderungen für das Bausparen wie für die Zukunftsvorsorge werden halbiert, und zwar noch heuer und in beiden Fällen unbefristet, wie aus dem Entwurf für das Stabilitätsgesetz 2012 aus dem Hause Fekter hervorgeht. Der ursprüngliche Plan war noch milder.

Pensionsmaßnahmen fixiert

Die Einsparungen bei den Ermessensausgaben es Kanzleramts treffen jetzt doch nicht die Parteienförderung, dafür aber die Subventionen für die Zeitungen, die auch mit weniger Inseraten rechnen müssen. In Gesetzesentwürfe gegossen sind auch die Änderungen bei den Frühpensionen, wobei das Sozialministerium anders als das Arbeitsmarktservice nicht davon ausgeht, dass die Jugendarbeitslosigkeit durch die Frühpensionsbremse steigen wird. Fixiert sind auch schon die schmalen Pensionserhöhungen für 2013 und 2014 - das bringt 2,6 Milliarden Euro bis 2016.

Beamte werden versetzbar

Der Aufnahmestopp im Öffentlichen Dienst und die Nullrunde bei den Beamtengehältern 2013 kommen ohne gesetzliche Grundlage. Hingegen wird über eine Dienstrechtsnovelle der Versetzungsschutz für Beamte aufgeweicht. Das ist ein früher unvorstellbarer Schritt, dem die Gewerkschaft bereits zugestimmt hat, wie Beamtenministerin Gabriele Heinisch-Hosek (SPÖ) betont. Künftig können also zum Beispiel Polizisten und Soldaten in die allgemeine Verwaltung versetzt werden. Und ausgebildete Lehrer, die in der Verwaltung arbeiten, können zurück an eine Schule beordert werden - auch gegen ihren Willen. Finanzielle Nachteile dürfen allerdings nicht höher sein als bei einer Versetzung innerhalb der eigenen Verwendungsgruppe.