Nur "kleine Unschärfen" im Entwurf
Anfütterungsverbot: SPÖ stimmt zu
Die SPÖ ist zufrieden mit dem Entwurf für die Wiedereinführung des Anfütterungsverbots - im Gegensatz zu Experten im Kampf gegen Korruption, denen der Vorschlag bei weitem nicht streng genug ist. Die Sozialdemokraten hingegen werden zustimmen, sagt Justizsprecher Hannes Jarolim. Nur kleine Unschärfen, wie er es nennt, seien noch zu klären.
8. April 2017, 21:58
Mittagsjournal, 9.3.2012
"Sehr ausgewogen"
Geschenke zur "Klimapflege" ohne Bezug zu einem konkreten Amtsgeschäft sollen wieder strafbar werden, nur Geschenke bis 100 Euro erlaubt sein. Für SPÖ-Justizsprecher Jarolim ist das der richtige Ansatz der Justizministerin und "sehr ausgewogen". Daher werde es von der SPÖ auch "eine breite Zustimmung" geben.
Nur noch "Unschärfen"
Allerdings gibt es da auch noch die Kritik des ehemaligen Rechungshof-Präsidenten Franz Fiedler. Er stößt sich an der konkreten Formulierung des Entwurfs, wonach es weiterhin möglich wäre, Amtsträger teuer zu beschenken, nämlich dann, wenn das Geschenk nicht dazu dient, "ein Amtsgeschäft anzubahnen". Dass zum Beispiel ein Bauunternehmer einen Bürgermeister einlädt, um vielleicht später einmal einen Bauauftrag zu bekommen, das wäre laut Fiedler weiterhin erlaubt. Da gebe es noch gewissen Unschärfen, räumt Jarolim ein, aber: "Wir sehen des Gesetzwerdungsverfahren auch als Qualitätssicherung durch die Einbindung von Expertinnen und Experten unterschiedlicher Bereiche. Und da soll die Diskussion auch ergeben, dass allfällige Unschärfen, die ich jetzt nur in einem geringen Ausmaß erkennen kann, beseitigt werden."
Für 100-Euro-Grenze
Wenig Verständnis hat der Justizsprecher der SPÖ allerdings für den zweiten Kritikpunkt von Franz Fiedler, der gemeint hatte, die Geringfügigkeitsgrenze von 100 Euro für Geschenke sei viel zu hoch. Diese Grenze habe der Oberste Gerichtshof schon vor Jahren eindeutig in seinen Urteilen festgehalten, so Jarolim. Was man nicht mehr wolle, seien Hoteleinladungen oder andere Geschenke, von denen man erwarten kann, dass die Entgegennahme beim Beschenkten zu einer gewissen Reaktion führen kann. "Und das ist bei einem Kaffee sicher nicht der Fall", so Jarolim. Und der Oberste Gerichtshof habe auch schon ausjudiziert, dass das Umgehen der Geringfügigkeitsgrenze etwa durch mehrmalige Geschenke knapp unter 100 Euro auch nicht erlaubt ist, auch das sei also schon genau genug geregelt, findet Jarolim.
Fertig bis Mai?
Der Gesetzesentwurf, mit dem nun auch bei konkreten Amtsgeschäften Bestechung ausnahmslos bei allen Politikern, Beamten und Mitarbeitern staatsnaher Betriebe verboten werden soll, wird nun im Justizausschuss beraten. Jarolim glaubt, dass bis Mai oder Juni ein endgültiger Gesetzesentwurf ausgearbeitet ist.