Schärferes Korruptionsstrafrecht

"Anfüttern": Entwurf für Verbot fertig

Justizministerin Beatrix Karl (ÖVP) will das Korruptionsstrafrecht verschärfen. Am Abend hat sie ihren Entwurf dem Parlament übermittelt. Laut dem Ö1 vorliegenden Entwurf soll das "Anfüttern" wieder verboten werden.

Morgenjournal, 3.3.2012

"Kleiner Brauner" weiter erlaubt

Anfüttern bedeutet im Juristendeutsch: "Amtsträger für alle Fälle mit Zuwendungen gewogen stimmen". Bis vor drei Jahren war es verboten, dann vor allem auf Druck der Wirtschaft wieder erlaubt, jetzt soll es nach Bekanntwerden zahlreicher Korruptionsfälle und internationaler Kritik an den zu laschen Bestimmungen wieder strafbar werden.

Laut dem Entwurf bedeutet das: Wer anfüttert oder sich anfüttern lässt, macht sich strafbar. Und zwar dann, wenn ein darauf folgendes Amtsgeschäft möglich wäre. Ganz kleine Geschenke bleiben allerdings weiterhin erlaubt. Das Justizministerium schlägt eine Grenze von 100 Euro vor. Auf einen Kaffee oder ein Essen dürfen sich Politiker oder Beamte also weiterhin einladen lassen.

Einzelfall prüfen

Das Justizministerium verweist aber auch darauf, dass es immer auf den konkreten Sachverhalt ankommt, ob Anfüttern vorliegt oder nicht. Schenkt beispielsweise ein Bauunternehmer dem Bürgermeister als Baubehörde erster Instanz ein paar Flaschen Wein und lädt ihn zum Essen ein, mag das dem ersten Anschein nach wie klassisches Anfüttern aussehen. Ist der Bauunternehmer aber der Bruder des Bürgermeisters und hat der gerade Geburtstag, muss Anfüttern auch nicht vorliegen. Ähnliches gelte für Einladungen zu Veranstaltungen: Sie könnten Repräsentationszwecken dienen oder mit entsprechenden Hintergedanken eben Anfütterung sein. Es komme immer auf die gesamten Umstände an, so das Justizministerium, was wohl heißt, dass jeder Einzelfall zu prüfen ist.

Als Strafen sind beim Anfüttern bis zu zwei Jahre Haft vorgesehen, ab einem Vorteil von 50.000 Euro sind es bis zu fünf Jahre Haft.

Lückenschluss

Aber nicht nur das Anfüttern soll wieder verboten werden. Auch Gesetzeslücken sollen geschlossen werden, niemand mehr für ein konkretes Amtsgeschäft Geschenke annehmen dürfen. Bisher war nur verboten, was im Dienstrecht nicht erlaubt war. Minister, Landeshauptleute oder Bürgermeister haben aber gar kein Dienstrecht. Minister dürfen sich derzeit also für Gesetze Geld geben lassen, Bürgermeister für ein rasches Bauverfahren einladen lassen - all das soll künftig ausnahmslos für alle Amtsträger strafbar sein, auch hier ab Zuwendungen im Wert von mehr als 100 Euro.

Bei Mandataren wird nicht nur wie bisher Stimmenkauf, sondern jede Art von Bestechung strafbar. Sämtliche Bestimmungen sollen künftig außerdem auch in staatsnahen Unternehmen gelten, an denen der Staat mehr als 50 Prozent hält. Und für die Privatwirtschaft werden die Strafen bei Korruption erhöht.

Justizministerin Beatrix Karl hat diesen Entwurf nun den Parlamentsklubs von ÖVP und SPÖ übermittelt. Es liege nun an ihnen, einen konkreten Gesetzestext auszuarbeiten, heißt es im Ministerium.