"Anfüttern wieder unter Strafe stellen"

Justizexperte: "Zurück zum Verbot"

Auch Justizexperten drängen darauf, das Anfütterungsverbot wieder einzuführen: Der Vorstand des Instituts für Strafrecht an der Universität Wien, Helmut Fuchs, verlangt, das Korruptionsstrafrecht entsprechend zu verschärfen.

Mittagsjournal, 23.2.2012

Strafrechtsprofessor Helmut Fuchs im Gespräch mit Wolfgang werth

Zurück zum Verbot

Fuchs begründet seine Forderung, das Anfüttern wieder zu verbieten, mit dem Umstand, dass "man den Zusammenhang zwischen einer Zahlung und einem konkreten Amtsgeschäft, das dafür vorgenommen soll, in der Regel nicht nachweisen kann oder ein solcher Zusammenhang gar nicht besteht." Daher müsse es für die Strafbarkeit genügen, dass etwas allein im Hinblick auf die amtliche Tätigkeit des "Angefütterten" gegeben wird. "Das war für eineinhalb Jahre so der Fall. Man könnte einfach wieder dazu zurückkehren." Das Delikt der Bestechung sei im Strafrecht zu eng formuliert, um wirklich relevante Fälle erfassen zu können, so Fuchs. Das Anfütterungsverbot müsse auch wieder Manager von öffentlichen Unternehmen betreffen, fordert der Jurist.

Ausnahme für Minister "nicht Absicht"

Als "Versehen" und nicht als Absicht des Gesetzgebers bewertet Fuchs, dass Minister oder Abgeordnete straffrei bleiben, wenn sie für die Erstellung eines Gesetzes Geld annehmen. Dieses offenbar "nicht beabsichtigte Privileg" sei durch die "rasche" Gesetzgebung bei der letzten Änderung entstanden und beruhe darauf, dass es für Minister und Parlamentarier, anders als für Beamte, keine dienstlichen Vorschriften gibt, die verletzt werden könnten. "Da sich das Strafrecht auf diese dienstrechtlichen Vorschriften bezieht, bleiben jene, die kein Dienstrecht haben, straffrei."

Nein zu "Geld statt Prozess"

Ablehnend steht der Strafrechtsprofessor der Überlegung gegenüber, in Fällen von Amtsmissbrauch eine Verfahrenseinstellung gegen Wiedergutmachung ("Diversion") zu ermöglichen. Zwar gebe es geringfügige Fälle von Amtsmissbrauch, die man so erledigen könne, sagt Fuchs. Nicht einverstanden ist er aber damit, dass Diversion auch dann möglich sein soll, bevor der Sachverhalt aufgeklärt ist: "Damit wird eine wichtige Funktion des Strafrechts, nämlich öffentlichkeitswirksam in bedeutenden Fällen den Sachverhalt aufzuklären, vernachlässigt."