Neues Gesetz in Begutachtung

Amtsmissbrauch: Freikauf statt Strafe?

Ein Gesetzesentwurf des Justizministerium sorgt für Diskussionen. Staatsanwälte sollen künftig in Fällen von Amtsmissbrauch oder Untreue den Verdächtigen einen Handel anbieten können - entweder Strafzahlungen oder Ermittlungen, wie die "Presse" berichtet. Kritiker fürchten nun, dass sich Verdächtige in Korruptionsaffären freikaufen können.

Mittagsjournal, 23.2.2012

Kritiker fürchten Nichtaufklärung

Derzeit werden Politiker und Beamte scharenweise vor den parlamentarischen Untersuchungsausschuss geladen, um über Korruptionsverdachtsfälle der vergangenen Jahre Auskunft zu geben.

Da ist natürlich die Frage "Geldstrafe, statt Prozess?" bei Amtsmissbrauch ein besonderes Reizthema. Kritiker fürchten, dass ein Freikauf möglich wird und komplexe Wirtschaftskorruptionsfälle nicht aufgeklärt werden, weil die Sache bereits mit einer Geldbuße erledigt wurde.

Zahllose "kleine Amtsmissbrauchsdelikte"

Walter Geyer, Chef der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft sieht das anders. Im Blickpunkt dieser gesetzlichen Regelung würden seiner Meinung nach nicht Politiker, politisch brisante Verfahren und auch keine schweren Fälle von Korruption stehen, sagt er im Ö1-Mittagsjournal.

Es gehe eher um die Fälle, die derzeit ein Problem machen, weil das Verständnis der Öffentlichkeit einfach nicht mehr da sei. Dafür gibt es zahllose Beispiele von "kleinen Amtsmissbrauchsdelikten", die tagtäglich Staatsanwaltschaften und Gerichte beschäftigen, sagt Geyer.

Als Beispiel nennt er den Fall eines 16-jährigen Mädchens, das bei einer Behörde arbeitet und im zentralen Melderegister eine Abfrage tätigt, wo der Exfreund wohnt. "Solche Fälle vor Gericht zu bringen, einen Schöffensenat damit zu befassen und die Möglichkeit zu eröffnen, dass sich der Oberste Gerichtshof mit der Sache beschäftigt, halte ich für unangemessen", erklärt Geyer.

Ermittlungen sollen nicht abgewürgt werden

Aber besteht nicht die Gefahr, dass ein Staatsanwalt aus Überlastung, Desinteresse oder auch Faulheit, ein Ermittlungen gleich abwürgt, eine Geldstrafe verhängt und so mögliche größere Hintergründe einer Affäre gar nicht erst entdeckt werden? "Von meinem Standpunkt aus, kann man das ausschließen, weil die gesetzlichen Voraussetzungen nicht vorliegen", betont Geyer.

So darf etwa nur ein kleines Delikt vorliegen und der gesamte Schaden muss wieder gut gemacht worden sein. Außerdem müssen die Vorwürfe vom Staatsanwalt ausreichend geprüft worden sein, damit der Fall beurteilt werden kann, sagt Geyer. Er schließe aus, dass von vornherein eine Anzeige diversionell behandelt würde.

Fixe Geldstrafe vorgesehen

Neu bei dem Gesetzesentwurf ist auch, dass erstmals eine fixe Geldstrafe vorgesehen ist. Höher als Strafen die von Gerichten, bei kleinen Fällen von Amtsmissbrauch verhängt werden.

Ein sensibler Punkt findet Geyer, denn so hat der Staatsanwalt keinen Spielraum mehr, eine auf den Einzelfall abgestimmte Höhe der Geldstrafe zu bestimmen.