Ostern wird abgewartet
Justizpatt im Fall Oliver
Im Fall der Kindesentziehung in der Steiermark sind die Behörden um Deeskalation bemüht. Der Vater, der den fünfjährigen Oliver vergangenen Dienstag vor dessen Kindergarten in ein Auto gezerrt hat und nach Dänemark gefahren ist, sieht sich im Recht, ebenso wie die Mutter in Österreich. Beide haben in ihren jeweiligen Heimatländern die Obsorge. Jetzt ist die Justiz am Zug.
8. April 2017, 21:58
Mittagsjournal, 6.4.2012
Jahrelanger erbitterter Streit
Die Behörden warten jetzt einmal die Feiertage ab, erst danach will die dänische Polizei entscheiden, wie sie weiter vorgeht, der EU-weite Haftbefehl gegen den Mann ist nach wie vor aufrecht. Um Oliver streiten die Eltern seit einigen Jahren erbittert.
Haftbefehl
Die Mutter, eine Grazerin, lebt mit seinem Vater, einem Dänen, gemeinsam in Dänemark. 2007 kommt Oliver zur Welt, kurze Zeit später trennen sich die Eltern. Die Mutter lebt mit dem Kind und bekommt das alleinige Sorgerecht, der Vater darf den Buben besuchen. 2010 übersiedeln Mutter und Kind nach Österreich, zwei Tage nach der Ausreise beantragt der Vater in Dänemark das Sorgerecht und bekommt es auch. Gegen die Mutter wird ein Haftbefehl ausgestellt.
Gegenhaftbefehl
In Österreich beantragt die Mutter das Sorgerecht und bekommt es hier. Der Vater beantragt dann, dass die Obsorge-Entscheidung des dänischen Gerichts zu seinen Gunsten in Österreich vollzogen wird, das wiederum lehnt das Landesgericht Graz in zweiter Instanz ab. Ein Gutachten stellt fest, dass die Rückführung des Kindes nach Dänemark die Gefahr einer Traumatisierung berge - der Vater bekommt ein begleitetes Besuchsrecht, das heißt, er darf den Buben nur in Anwesenheit einer Vertreterin der Jugendwohlfahrt sehen - einige Stunden alle drei Wochen. Jetzt ist das Kind in Dänemark, wie es ihm geht, ist nicht bekannt.
Weitere Schritte nach Ostern
Die Anwältin der Mutter wird kommenden Dienstag einen Rückführungsantrag beim Justizministerium stellen, und ebenfalls nach Ostern wird die Staatsanwaltschaft Graz ein Rechtshilfeersuchen an Dänemark schicken, damit der Vater so schnell wie möglich von den dänischen Behörden befragt wird.