Familienrichterin zum "Fall Oliver"
"Kindervertrag" als Vorsorge
Der steirisch-dänische Obsorgestreit um den fünfjährigen Oliver ist "unlösbar", sagt Familienrichterin Doris Täubel-Weinreich. Denn das Problem liege im zwischenmenschlichen Bereich. Um ähnliche Fälle in Zukunft zu verhindern, appelliert die Familienrichterin an das Verantwortungsgefühl der Eltern, und zwar noch in "guten Zeiten".
8. April 2017, 21:58
Mittagsjournal, 6.4.2012
Familienrichterin Doris Täubel-Weinreich im Telefonat mit Barbara Herbst
Keine Lösung im Sinne des Kindes
Man könne das Kind schließlich nicht zweiteilen, sagt Täubel-Weinreich, Vorsitzende der Fachgruppe Außerstreit- und Familienrecht in der Richtervereinigung. Wenn jeder Elternteil sagt, das Kind müsse in dem Staat, wo er/sie herkommt, leben, "dann gibt es keine Lösung", zumindest nicht im Sinne des Kindes. Denn die Gerichte könnten sich höchstens einigen, wer entscheiden darf. Das bedeute dann aber meistens, dass der Kontakt zum anderen Elternteil abreißt. Um eine wirkliche Lösung zu erzielen, müsste ein Elternteil nachgeben.
Vertrag als Ausweg
Diese Problematik sei vielen Paaren mit unterschiedlicher Herkunft nicht bewusst, sagt die Familienrichterin. Sie appelliert an die Betroffenen, Vereinbarungen zu treffen, "so lange noch alles harmonisch ist" - eine Art Kinder- und Familienvertrag, ähnlich einem Ehe-Vertrag wie er bereits über materielle Dinge üblich ist.