Verschärfung des Fremdenrechts EU-widrig
EuGH kippt Zuwanderungshürden für Türken
Für Türken mit österreichischen Familienangehörigen ist es ab sofort einfacher, sich in Österreich niederzulassen. Sie müssen nicht mehr in ihr Herkunftsland reisen, um einen Niederlassungsantrag zu stellen, sondern können das auch in Österreich tun. Das hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) entschieden.
8. April 2017, 21:58
Abendjournal, 23.4.2012
Abkommen EU-Türkei
Dass sie Deutsch lernen müssen, bevor sie in Österreich leben können, gilt für die türkischen Angehörigen von Österreichern künftig nicht. Und vor allem können sie ihren Antrag auf Niederlassung in Österreich stellen. Der EuGH begründet das mit einem schon lange bestehenden Abkommen zwischen der EU und der Türkei. Und das besagt, dass die Verschärfungen des Fremdenrechts seit dem österreichischen EU-Beitritt 1995 nicht angewendet werden dürfen.
Neue Integrationspolitik gefordert
Angesichts dieser Entscheidung müsse die Bundesregierung ihre Integrationspolitik ändern, so die grüne Menschenrechtssprecherin Alev Korun. Das sei die Chance, eine "Wende" einzuleiten, oder "weiterzuwurschteln wie bisher".
Aus dem Innenministerium heißt es, die Entscheidung werde bei den Vollzugsbehörden umgesetzt, ein neues Gesetz sei nicht nötig.