Appell von Heinisch-Hosek
Kündigungsschutz für Schwangere bröckelt
Immer mehr Frauen in Österreich werden trotz Schwangerschaft von ihren Arbeitgebern gekündigt. Das kritisiert Frauenministerin Gabriele Heinisch-Hosek (SPÖ). Die Gleichbehandlungskommission im Bundeskanzleramt hat in jüngster Zeit die Zunahme solcher Kündigungen registriert, obwohl Schwangere gesetzlich geschützt sind.
8. April 2017, 21:58
Nachrichten, 24.4.2012
"Das gehört gestoppt"
Zwar sind nur zwölf Fälle bekannt, in denen Schwangere im letzten Jahr gekündigt wurden. Trotzdem sieht Heinisch-Hosek dringenden Handlungsbedarf: "Die Dunkelziffer beträgt weit mehr als hundert Frauen. Und jede Frau, die wegen einer Schwangerschaft gekündigt wird, ist eine zu viel. Und das gehört gestoppt."
Appell an "die Wirtschaft"
Unrechtmäßige Kündigungen werden dabei entweder vorsorglich ausgesprochen, wenn auch nur die Möglichkeit besteht, dass eine Arbeitnehmerin schwanger werden könnte, passieren aber auch während der Regelarbeitszeit oder auch beim Zurückkommen aus dem Mutterschutz oder der Karenz. Heinisch-Hosek: "Das ist rechtswidrig, das ist nicht erlaubt, das wird mehr. Und ich fordere die Wirtschaft in erster Linie auf, hier ihre Mitglieder aufzufordern, das nicht zu tun." Beratungseinrichtungen gibt es bei der Arbeiterkammer, dem ÖGB und dem Bundeskanzleramt.
Derzeitiges Recht:
Derzeit sieht die rechtliche Lage folgendermaßen aus: Schwangere sind prinzipiell vor Kündigung geschützt. Bei einem unbefristeten Arbeitsverhältnis dauert dieser Schutz bis vier Monate nach der Geburt des Kindes, wird eine Karenz in Anspruch genommen, dann bis vier Wochen nach Ende der Karenz. Wenn eine Frau ein befristetes Arbeitsverhältnis hat, und dieses Arbeitsverhältnis wird wegen einer Schwangerschaft nicht verlängert, dann ist dies gesetzeswidrig. Soweit so klar. Das Problem ist aber: Die Unternehmen nennen dann häufig einen anderen Grund, weshalb das Dienstverhältnis beendet wird. Und es liegt an der Frau zu beweisen, dass sie wegen ihrer Schwangerschaft gekündigt wurde. Das ist meist sehr schwierig.
Heinisch-Hosek für Beweislastumkehr
Frauenministerin Gabriele Heinisch-Hosek regt an, diese Beweislast umzudrehen. Das bedeutet, dass das Unternehmen nachweisen muss, dass es die Frau nicht diskriminiert hat. Eine gute Idee? Wirtschafts- und Familienminister Reinhold Mitterlehner von der ÖVP bleibt zurückhaltend: "Das ist eine Möglichkeit, es spricht einiges dafür und einiges dagegen." Mitterlehner will dieses Thema jetzt mit den Sozialpartnern diskutieren. Heinisch-Hosek von der SPÖ bleibt bei ihrem Vorschlag: Die Beweislastumkehr sei auf jeden Fall notwendig. Aber auch sie will jetzt einmal mit den Sozialpartnern sprechen.
Mittagsjournal, 24.4.2012
Heinisch-Hosek für Beweislastumkehr,