Wegen Beihilfe zur Untreue

BAWAG: Drei Jahre für Ex-Vorstand

Bei der Neuauflage des Bawag-Prozesses hat es schon am zweiten Prozesstag ein erstes Urteil gegeben. Wegen Beihilfe zur Untreue und zu einem Verlust von 330 Millionen Dollar wurde Ex-Bawag-Generalsekretär Peter Nakowitz zu einer teilbedingten Haftstrafe von drei Jahren verurteilt.

Abendjournal, 26.4.2012

Ersturteil gemildert

Drei Jahre Haft aber davon nur ein Jahr unbedingt lautet das Urteil für den Ex-Bawag-Generalsekretär. Im ersten Bawag-Prozess war Peter Nakowitz noch zu einer unbedingten Strafe von vier Jahren Gefängnis verurteilt worden. Und damals wurde ihm Mitschuld an einem Schaden von rund einer Milliarde Euro vorgeworfen. Das heutige Urteil betrifft einen Schaden von rund 330 Millionen Dollar. Entstanden im Jahr 1998 großteils durch Währungsspekulationen Wolfgang Flöttls mit dem japanischen Yen.

Stiftungen in Liechtenstein

Nakowitz hatte die Spekulationen unter anderem durch Stiftungsgründungen in Liechtenstein ermöglicht. Das heutige Urteil ist noch nicht rechtskräftig aber Nakowitz wird es möglicherweise annehmen. Anwalt Constantin Eschlböck sagt, man habe sich Bedenkzeit erbeten, man sei aber nicht unzufrieden.

Bei Aufklärung geholfen

Richter Christian Böhm hat Nakowitz als unverzichtbare rechte Hand Helmut Elsners bezeichnet. Als strafmildernd nannte er, das Nakowitz monatlich 1.000 Euro an die Bawag zurückzahlt und dass er bei der Aufklärung geholfen hat.

Schnelles Urteil

Dass das erste Urteil schon so früh am zweiten Prozesstag möglich war, liegt daran, dass der Oberste Gerichtshof einen Teil des ursprünglichen Schuldspruchs von Claudia Bandion-Ortner bestätigt hatte. Heute ging es die 330 Millionen betreffend also nicht mehr um die Schuldfrage sondern nur mehr um die Strafhöhe. Nakowitz bleibt jetzt aber Angeklagter im zweiten Bawag-Prozess - er könnte noch wegen weiterer Vorwürfe schuldig gesprochen und bestraft werden.