Vorlage im Ministerrat
Strenge Regeln für Schönheits-OPs
Gesundheitsminister Alois Stöger (SPÖ) legt im Ministerrat eine Neuregelung von Schönheitsoperationen vor. Die Eckpunkte: Schönheits-OPs sind künftig für Teenager jünger als 16 Jahre verboten, außerdem dürfen Busenvergrößerungen und Fettabsaugungen nicht mehr beworben werden. Und operieren dürfen nur mehr einschlägig ausgebildete Ärzte.
8. April 2017, 21:58
Morgenjournal, 12.6.2012
Verbote, Beratung, Wartefrist
Gesundheitsminister Stöger will Jugendliche besonders schützten. Mädchen und Burschen jünger als 16 dürfen sich nicht mehr unters Messer legen, außer es besteht eine medizinische Notwendigkeit etwa nach einem Unfall. Bei 16-bis 18-Jährigen dürfen Schönheitsoperationen nur mehr durchgeführt werden, wenn vorher eine psychologische Beratung erfolgt ist und die Eltern eingewilligt haben. Danach muss eine Wartefrist von acht Wochen eingehalten werden.
Nur Spezialisten zugelassen
Auch für Ärzte ändert sich durch das neue Gesetz einiges. Operationen dürfen nur mehr Fachärzte für plastische, ästhetische und rekonstruktive Chirurgie durchführen. Bisher durften ja auch Fachärzte für Hals-, Nasen-und Ohrenkrankheiten oder für Haut- und Geschlechtskrankheiten und sogar Allgemeinmediziner ästhetische Eingriffe durchführen. Um den Überblick zu behalten, wer nun operieren darf und wer nicht, sollen es klare Bezeichnungen geben. Die Begriffe "Ästhetische Behandlungen" oder "Ästhetische Medizin" weisen auf erlaubte Schönheitschirurgen hin. Die Bezeichnung "Beauty-Doc" ist nicht mehr erlaubt.
Weitere Auflagen
Das Gesetz enthält auch ein Werbe- und Provisionsverbot. Eine vergleichende bildliche Darstellung - sogenannte "Vorher-Nachher"-Bilder - sind künftig nicht mehr erlaubt. Bei Verstößen gegen das Gesetz droht eine Geldstrafe von bis zu 15.000 Euro, im Wiederholungsfall oder bei einer schwerwiegenden Gefahr für Leben oder Gesundheit drohen bis zu 25.000 Euro.