Gesundheitsreform in Grundsätzen fix

Die geplante Gesundheitsreform nimmt Gestalt an. Bund, Länder und Sozialversicherung dürften sich wirklich geeinigt haben, zumindest grundsätzlich. Eine entsprechende Vereinbarung soll nun finalisiert und danach unterzeichnet werden. Dann kommt aber erst der schwierige Teil, nämlich die konkrete Umsetzung der Gesundheitsreform.

Morgenjournal, 13.6.2012

Vorgaben vom Bund

Künftig soll das Gesundheitsangebot gemeinsam geplant, gesteuert und finanziert werden, das würde ein abgestimmtes Nebeneinander von Spitälern und niedergelassenen Ärzte bedeuten, was derzeit oft nicht der Fall ist. Darauf dürften sich Bund, Länder und Sozialversicherungen geeinigt haben. Demnach sollen in Zukunft Planung und Steuerung des Gesundheitsangebots vom Bund vorgegeben werden, diese Ziele dann von den Ländern gemeinsam mit den Krankenkassen umgesetzt werden.

Gemeinsame Geldbörse

Für all das gibt es eine Art gemeinsamen Finanztopf. Da müssen sich alle drei darauf einigen, wie das Geld ausgegeben wird. Fix scheint aber ein jährliches Ausgabenlimit über das Gesamtbudget, damit die Mehrausgaben nicht zu rasant steigen. Mit diesen Vorgaben sollen künftig Spitäler und Ärzte besser zusammenarbeiten und ihr Angebot aufeinander abstimmen. Damit soll dann das Hin- und Herschieben der Patienten und damit der Kosten ein Ende haben.

Ausgabenanstieg gebremst

Heuer werden von Bund, Ländern und Krankenkassen etwa 22 Milliarden Euro für Gesundheit ausgegeben. Bis 2016 soll dieser Betrag nur auf gut 25,5 Milliarden steigen, heißt es in den Berechnungen. Ohne diese Maßnahmen wären es um 1,3 Milliarden mehr.

Verbindlichkeit nötig

Für diese Gesundheitsreform fehlt aber noch ein wichtiger Teil, nämlich die konkrete Umsetzung. Dafür soll bis zum Herbst eine "15-a-Vereinbarung" verhandelt werden, also eine Art befristeter Finanzstaatsvertrag zwischen Bund und Ländern, diesmal aber auch mit den Sozialversicherungen, weil sie kräftig mitzahlen. Bei dieser Vereinbarungen kommt es darauf an, ob es wirklich zu verbindlichen Vorgaben und auch Sanktionen kommt, wenn diese nicht erreicht werden. Denn ansonsten reiht sich diese Gesundheitsreform in die bisher zahllos gescheiterten Reformversuche ein.