Geldstrafe für Grasser nach Ehrenbeleidung

Im juristischen Match zwischen Ex-Finanzminister Karl-Heinz Grasser und seinem ehemaligen Mitarbeiter Michael Ramprecht konnte Ramprecht nun einen Punkt für sich verbuchen. Ramprecht hatte Grasser geklagt, weil ihn dieser als psychisch labil bezeichnet hatte. Wegen dieser Aussage wurde Grasser nun rechtskräftig zu 1000 Euro Beugestrafe verurteilt. Grasser will das Urteil anfechten.

Mittagsjournal, 14.6.2012

Geldstafe in der Höhe von 1000 Euro

Das Handelgericht Wien hat Ex-Finanzminister Karl-Heinz Grasser offenbar schon vor einiger Zeit rechtskräftig wegen Ehrenbeleidigung und Kreditschädigung seines Ex-Mitarbeiters Michael Rampecht zivilrechtlich verurteilt. Ein sogenanntes Versäumnisurteil, weil Grasser auf die Zivilklage nicht reagiert hatte. Im Gegenteil: Vor dem parlamentarischen U-Ausschuss hatte Grasser zuletzt einmal mehr wiederholt, dass Ramprecht psychisch labil sei. Was dem Ex-finanzminister nun vom Handelsgericht eine Geldstrafe in Höhe von 1000 Euro eingetragen hat.

"Aussage unter Wahrheitspflicht"

Ramprechts Anwalt Michael Pilz ist über die Entscheidung des Handelsgericht erfreut: Nun dürfe Grasser Ramprecht nicht psychische Leiden unterstellen, so Pilz. Grassers Anwalt Michael Rami hingegen will das Handelsgerichtsurteil bekämpfen. Grasser wurde weder die Klage noch die Verurteilung vom Handelsgericht zugestellt: "Wir haben erst vor kurzem davon erfahren", sagt Rami. Außerdem musste Grasser vor dem U-Ausschuss unter Wahrheitspflicht aussagen, argumentiert Rami weiter. Und es könne ja wohl nicht durch eine Zivilklage jemand daran gehindert werden, wahrheitsgemäß auszusagen, so Rami.