Transparenzpaket fix - die Fakten

Nach monatelangen Diskussionen und wochenlangen Verhandlungen ist nun das Transparenzpaket fertig. Die Regierungsparteien und die Grünen haben sich auf Regeln für die Veröffentlichung von Parteispenden geeinigt. Sie sollen in der nächsten Woche mit Zweidrittelmehrheit im Nationalrat beschlossen werden.

Morgenjournal, 20.6.2012

Spenden über 3.500 Euro

Wer in Zukunft einer Partei- oder einer ihrer Teil- und Vorfeldorganisationen mehr als 3.500 Euro im Jahr spendet, muss sich darüber im Klaren sein, dass sein/ihr Name im Rechenschaftsbericht der Partei veröffentlicht wird. Da sind auch Sachspenden, und Personalausleihungen an die Partei gemeint, ebenso Inserate im jeweiligen Partei-Mitgliederblatt und ähnlichem. Entscheidende Grenze, wie gesagt: 3.500 Euro.

Kontrolle

Auch Sponsoring an die Partei muss aber einer gewissen Höhe veröffentlicht werden, allerdings erst ab 12.000 Euro im gesamten Jahr. Unternehmen mit mehr als 25 Prozent Staatsanteil dürfen nicht spenden. Kontrolliert wird das alles in erster Linie von Wirtschaftsprüfern, in zweiter Linie vom Rechnungshof.

Strafen

Geldstrafen bei Verstößen gibt es erstens für den jeweils zuständigen Parteimanager - bis zu 20.000 Euro, und zweitens für die Partei insgesamt. Verwaltungsstrafen, keine gerichtlichen Verurteilungen.

Parteienförderung

Wahlkampfkosten werden künftig mit sieben Millionen Euro begrenzt. Dies soll auch für die Bundespräsidentenwahl gelten.

Parallel zur Regel der - wie Rot, Schwarz und Grün versprechen - gläsernen Kassen - wird auch ein Höchst- und Mindestmaß für staatliche Parteienförderung als Verfassungsgesetz beschlossen werden.

FPÖ, BZÖ dagegen

Das Transparenzpaket soll noch in diesem Monat als Gesetz beschlossen werden, SPÖ, ÖVP und Grüne loben es als international vorzeigbares Werk zur Verhinderung von Korruption. Die Freiheitlichen und das BZÖ lehnen es ab, weil es - so ihr Vorwurf - mit einer Erhöhung der staatlichen Parteienförderung zu Lasten der Steuerzahler einher gehe.