Bedingte Haft und Geldstrafe für Scheuch

In der Neuauflage des Korruptionsprozesses gegen FPK-Chef Uwe Scheuch am Landesgericht Klagenfurt hat die Richterin das Urteil gesprochen: Sieben Monate Haft bedingt und 150.000 Euro Geldstrafe.

Mittagsjournal, 6.7.2012

Wolfgang Werth in Klagenfurt im Gespräch mit Christl Reiss

Keine "unbedingte" Haft mehr

Im ersten Rechtsgang vor einem Jahr war der FPK-Politiker in Klagenfurt zu 18 Monaten teilbedingter Haft, davon sechs Monate unbedingt, verurteilt worden. Dieses Urteil wurde allerdings vom Oberlandesgericht Graz wegen eines Formalfehlers aufgehoben. Es gilt als fix, dass das neuerliche Urteil von Strafverteidiger Dieter Böhmdorfer wieder bekämpft wird.

Begründung der Richterin

Richterin Sanin hat den Schuldspruch für FPK-Chef Uwe Scheuch am Freitag am Landesgericht Klagenfurt als "zweifelsfrei ableitbar" bezeichnet. Er basiere auf dem hörbaren Inhalt des auf Tonband aufgezeichneten Gesprächs. Anders als im ersten Prozessdurchlauf machte Sanin für den Schuldspruch nicht die in Aussicht gestellte parteiliche Stellungnahme bei der Staatsbürgerschaft, sondern bei der möglichen Förderungsvergabe durch das Land verantwortlich.

Das Strafmaß - sieben Monate bedingte Haft und eine unbedingte Geldstrafe von 150.000 Euro - erklärte die Richterin wie folgt: "Den entscheidenden Hinweis lieferte der Angeklagte selbst. Im Gespräch sagte er, er werde seine Meinung in der Landesregierung kundtun, das könne man dann im Protokoll lesen. Deutlicher geht es wohl kaum." Scheuch wolle seine Meinung kundtun - das sei ein Amtsgeschäft - und im Konnex dazu habe der Angeklagte eine Spende für seine Partei das BZÖ gefordert.

Eine unbedingte Freiheitsstrafe habe sie nicht verhängt, weil von der modifizierten Anklage nur ein Teilaspekt übrig geblieben sei und Scheuch keine pflichtwidrige Ausübung des Amtsgeschäfts in Aussicht gestellt hatte. Eine unbedingte Geldstrafe gab es, weil durch so ein Verhalten das Vertrauen der Bürger in die Amtsträger erschüttere. Formal wirkten die mehrfache Überschreitung der Qualifizierung von 3.000 Euro erschwerend, Scheuchs Unbescholtenheit sowie die lange Verfahrensdauer mildernd.

Vorwurf: Geschenkannahme durch Amtsträger

Der Staatsanwalt hatte zuvor erneut die Verurteilung Scheuchs und eine "schuldangemessene Bestrafung". gefordert. Der Sachverhalt - Geschenkannahme durch Amtsträger - sei "geklärt und objektiviert", sagte der Kläger. Scheuch habe in dem auf Tonband aufgezeichneten Gespräch definitiv eine Parteispende gefordert. Der Hauptzeuge sei glaubwürdig und habe die Interessen von russischen Investoren vertreten, die an der Erlangung einer österreichischen Staatsbürgerschaft interessiert gewesen seien. Der Staatsanwalt betonte auch, dass Scheuch Parteichef jener Fraktion sei, die in der Kärntner Landesregierung über die absolute Mehrheit verfüge.

Im seinem Schlussplädoyer hat sich Scheuchs Verteidiger Dieter Böhmdorfer an die bekannten Argumente gehalten: Scheuch habe nicht als Amtsträger gehandelt, er sei für Staatsbürgerschaften gar nicht zuständig, Amtsgeschäft habe es keines gegeben. Der Belastungszeuge, der das inkriminierte Tonband aufgenommen hatte, sei außerdem unglaubwürdig. Deshalb forderte Böhmdorfer einen Freispruch. (Text: APA, Red.)