Fußfessel auch für Sexualstraftäter

Elektronische Fußfessel statt Gefängniszelle: diese Maßnahme soll Haftanstalten entlasten und den Tätern helfen, sich besser wieder in die Gesellschaft einzugliedern. Aber dürfen auch Sexualstraftäter das Gefängnis verlassen und die Haft unter elektronischer Aufsicht aber in Freiheit verbringen? Diese Frage sorgt schon seit längerem für Aufregung. Jetzt bekräftigt ein Gutachten, dass auch Sexualstraftäter unter bestimmten Bedingungen eine elektronische Fußfessel erhalten dürfen.

Morgenjournal, 7.7.2012