Mit Geständnis könnte Martinz Haft abwenden
Im Veruntreuungsprozess um den Verkauf der Hypo-Bank legt der Richter dem Kärntner ÖVP-Chef Josef Martinz nahe, ein Geständnis abzulegen. Das entscheide in diesem Fall zwischen bedingter und unbedingter Haft, sagen Prozessbeobachter wie der Wiener Rechtsanwalt Gerald Ganzger.
8. April 2017, 21:58
Morgenjournal, 13.7.2012
Echte Reue muss es sein
Laut Strafgesetzbuch ist ein Geständnis ein "wesentlicher Strafmilderungsgrund". Allerdings nur wenn es reumütig ist, erklärt der Wiener Rechtsanwalt Gerald Ganzger: "Wenn es schon so eng um den Angeklagten geworden ist, dass er eigentlich k eine andere Wahl mehr hat als das einzugestehen, zum Beispiel in einem Fall, wo es hundert Zeugen gibt, dann ist das nicht wirklich ein reumütiges Geständnis. Wenn aber der Richter den Eindruck hat, dass der Angeklagte jetzt in sich gegangen ist, nachgedacht hat, mit seinem Verteidiger gesprochen hat und eingesehen hat, dass er wirklich etwas getan hat, was strafrechtlich relevant ist und das bereut, dann kann der Richter das als wirklichen Strafmilderungsgrund in die Waagschale zu Gunsten des Angeklagten werfen."
Ohne Geständnis ins Gefängnis
Und es wird eng für den Kärntner ÖVP-Chef. Josef Martinz ist in der Causa wegen Untreue angeklagt und wurde durch ein Geständnis des Villacher Steuerberaters Dietrich Birnbacher schwer belastet. Gestern blieb er noch bei seiner Verantwortung, er sei unschuldig, und bei der Aussage, der Verkauf von Landesanteilen der Hypo-Alpe-Adria-Bank an die BayernLB sei das beste Geschäft für Kärnten gewesen. Sollte er diese Verteidigungslinie aufgeben, wo ihm das doch auch der Richter signalisiert hat? Gerald Ganzger weist darauf hin, dass ein Geständnis der wichtigste Milderungsgrund wäre. "Und wenn der Angeklagte ein Haftstrafe wirklich vermeiden möchte, führt daran kein Weg vorbei." Bei dieser Summe gehe es Haftstrafe oder einer teilbedingten Strafe. "Der Schlüssel zu einer milden Strafe ist ein reumütiges Geständnis." Bis zu zehn Jahre Haft ist die Höchststrafe. Was ist vorstellbar? Für Ganzger schwer einschätzbar, weil noch andere Milderungsgründe vorliegen könnten, aber "da würde sich jeder Richter in Österreich schwer tun, nicht zumindest einen Teil unbedingt auszusprechen."
Richter Manfred Herrnhofer will den Prozess bis Anfang August über die Bühne bringen. Das Beweisverfahren hat vor zwei Tagen begonnen, wie viele Verhandlungstage noch benötigt werden, hängt vom Verfahrensverlauf ab.