Nationaler Aktionsplan für Behinderte

Die Bundesregierung hat gestern den "Nationalen Aktionsplan für Menschen mit Behinderung" beschlossen. Er soll für die Gleichstellung der Betroffenen bei Gesetzesvorhaben und in der staatlichen Verwaltung sorgen. Österreich kommt damit einer internationalen Verpflichtung nach - der UNO-Behindertenrechtskonvention.

Morgenjournal, 25.7.2012

250 Maßnahmen

Bis zum Jahr 2020 sollen die speziellen Bedürfnisse von Menschen mit Behinderung bei allen Gesetzesvorhaben und in der Verwaltung berücksichtigt werden. Vorgesehen sind 250 einzelne Maßnahmen: zum Beispiel eine bundesweit einheitliche Regelung für die persönliche Assistenz in allen Lebensbereichen. Ziel ist es, Menschen mit Behinderung genauso wie nicht behinderte Menschen an allen Aktivitäten der Gesellschaft teilhaben zu lassen. Vorgesehen sind dazu auch der Ausbau der Rehabilitation für Kinder, sowie bessere Möglichkeiten, Arbeit zu finden und einen Beruf auszuüben. Jugendlichen sollen Beratung und Hilfe bekommen bei der Frage, was sie nach der Schulpflicht tun können. Menschen mit Behinderung in einer Beschäftigungstherapie sollen sozialversicherungsrechtlich besser abgesichert werden als jetzt.

Lob und Kritik

Aufgenommen wurde der Nationale Aktionsplan der Regierung zwiespältig: Hilfsorganisationen begrüßen den Plan grundsätzlich. Laut Lebenshilfe sei dies ein großer Wurf und könne eine Gesellschaft fördern, die auf behinderte und benachteiligte Menschen zugeht. Laut Diakonie werde der Plan die "UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen" bis 2020 umsetzen. Lob kommt etwa auch vom Hilfswerk oder von Licht für die Welt.

Kritik allerdings gibt es von den Oppositionsparteien: Die Freiheitlichen sprechen von einer reinen Absichtserklärung ohne Substanz und das BZÖ von schönen Worten ohne genaue Zeitpläne. Die Grünen wiederum kritisieren, dass die Finanzierung all der Maßnahmen im Nationalen Aktionsplan gar nicht gesichert sei.