Kaum Neuwahlchancen in Kärnten

Nach dem politischen Erdbeben in Kärnten ist immer häufiger das Wort "Neuwahlen" zu hören. Aus allen Parteien außer der FPK gibt es Stimmen, die reinen Tisch machen und neu wählen lassen wollen. Insbesondere die ÖVP drängt in diese Richtung. Was aber zumindest vorerst nichts nützen dürfte: ohne die Freiheitlichen kommt kein Neuwahl-Beschluss zustande. Und dass die FPK in näherer Zukunft eine vorzeitige Auflösung des Kärntner Landtages ermöglichen wird, ist für Politologin Kathrin Stainer-Hämmerle sehr unwahrscheinlich.

Mittagsjournal, 26.7.2012

Liegt bei FPK

Für eine Auflösung des Landtages reicht eine einfache Mehrheit. Aber: damit der Beschluss auch gilt, müssen zwei Drittel der Abgeordneten anwesend sein. Wenn also die FPK-Abgeordneten den Saal verlassen, ist das notwendige Quorum nicht gegeben. Politologin Kathrin Stainer-Hämmerle meint, es liege allein bei der FPK, ob es Neuwahlen gibt oder nicht.

Und dass die Kärntner Freiheitlichen den Weg frei machen für Neuwahlen, das hält Stainer-Hämmerle zumindest vorläufig für sehr unwahrscheinlich. Bei der letzten Wahl kamen sie auf 45 Prozent und in der Landesregierung eine absolute Mehrheit. Bei einer Neuwahl könnte die Position kaum verbessert werden.

Druck könnte steigen

Mittelfristig könnte der Druck allerdings dann doch zu groß werden. Nämlich dann, wenn ein neues Budget beschlossen werden muss. Eine Weile kann man sich hier noch mit Provisorien helfen, aber nicht endlos. Spätestens 2013 brauche es eine andere Partei, der Druck sei groß.

Zuvor stellt sich die Frage, ob es den Kärntner Freiheitlichen gelingt, eine der anderen Parteien mit ins Boot zu holen. In den Augen von Politologin Stainer-Hämmerle ist das nicht ganz ausgeschlossen. Viele offene Fragen also über die politische Zukunft in Kärnten. Regulär wird dort übrigens 2014 das nächste Mal gewählt.

Theoretischer Ausweg

Fürs Protokoll sei noch angeführt, dass es theoretisch auch einen zweiten Weg zu Neuwahlen in Kärnten gibt: die Bundesregierung kann eine Auflösung des Landtages beantragen, der Bundesrat müsste diesem Antrag mit Zweidrittelmehrheit zustimmen, wobei die vier Kärntner Abgeordneten an der Abstimmung nicht teilnehmen dürften. Der Bundespräsident müsste in Anschluss den Landtag auflösen. Ein Vorgang, wie es ihn in der Zweiten Republik noch nie gegeben hat. Und wohl so schnell auch nicht geben wird.