Sexualstraftäter: Statt Fußfessel - frei

Er ist ein verurteilter Sexualstraftäter - trotzdem bleibt er vorerst auf freiem Fuß. Es geht um jenen 51-jährigen Salzburger, der ab heute mittels Fußfessel überwacht werden sollte. Das Justizministerium hatte das Urteil beeinsprucht. Als Folge ist der Mann bis zur endgültigen Entscheidung auf freiem Fuß.

Morgenjournal, 28.8.2012

Auf freiem Fuß

Grundsätzlich befinde sich der Mann bereits seit sechs Jahren auf freiem Fuß, heißt es im Justizministerium. Dass er jetzt vorläufig keine Fußfessel erhält und auf die weitere Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofes warten muss oder kann, sei die einzige Option, eine eventuell zu verhängende Strafhaft überhaupt erst möglich zu machen, sagt der Leiter der Abteilung Strafvollzug im Justizministerium, Gerhard Nogratnig: "Wenn er jetzt mit dem elektronisch überwachten Hausarrest beginnt, kann es sein, dass bis zu einer endgültigen Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofs die Freiheitsstrafe im elektronisch überwachten Hausarrest schon verbüßt ist. Deshalb bleibt er jetzt auf freiem Fuß, zumal wir für unseren Beschwerde die Zuerkennung aufschiebender Wirkung beantragt haben. "

Warten auf Entscheidung

Der Verwaltungsgerichtshof hat nun drei Möglichkeiten: Entweder er nimmt die Beschwerde gar nicht an - dann erhält der Mann automatisch die elektronische Fußfessel. Akzeptiert der Verwaltungsgerichtshof die Beschwerde, kann er sie ablehnen - auch in diesem Fall käme die Fußfessel zur Anwendung. Oder er hält die Beschwerde für gerechtfertigt - in diesem Fall gebe es die Möglichkeit, dass der Mann seine Strafe im Gefängnis absitzen muss. Wie schnell der Verwaltungsgerichtshof entscheidet, ist allerdings völlig offen. Ein Sprecher gab an, dass innerhalb der nächsten drei Wochen über den Antrag entschieden werde. Eine definitive Frist gibt es aber nicht.