Liechtenstein verweigert weiter Grasser-Akten

Der Streit um die BUWOG-Grasser-Akten zwischen Österreich und Liechtenstein geht weiter. Gestern hat der Staatsgerichtshof, die höchste Instanz in Liechtenstein, den Fall an das Oberste Gericht zurückverwiesen. Die österreichischen Ermittler müssen nun weiter warten auf die wichtigen Unterlagen.

Mittagsjournal, 5.9.2012

Aktenübergabe wieder verzögert

Vor mittlerweile eineinhalb Jahren hat die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft in Sachen BUWOG-Hausdurchsuchungen in Liechtenstein und der Schweiz durchführen lassen. Im Visier der Ermittler: Ein Treuhänder von Ex-Finanzminister Karl-Heinz Grasser. Die österreichischen Korruptionsermittler erhoffen sich durch die beschlagnahmten Unterlagen Einblick in die Geldflüsse Grassers. Ein Rechtshilfeersuchen, das mittlerweile zur Farce ausartet. Während der Oberste Gerichtshof des Fürstentums schon mehrfach die Übergabe der beschlagnahmten Unterlagen an die österreichische Justiz genehmigt hatte, wurden diese Entscheidungen bisher jedes Mal von der vierten Instanz in Liechtenstein, dem Staatsgerichtshof gekippt.

Staatsgerichtshof findet Formalfehler

Immer wieder fand sich ein Haar in der Suppe, sprich einen Formalfehler. Auch jetzt wieder. Denn aus Sicht der Höchstrichter des Staatsgerichtshofes bestehen nach wie vor Mängel in der OGH-Entscheidung: Zwar Teilen die Liechtensteiner Höchstrichter die Ansicht, dass Unterlagen, die an einen Treuhänder übergeben werden, dadurch nicht vor strafrechtlicher Verfolgung immunisieren. Allerdings müsse das Oberste Gericht aus dem beschlagnahmten Aktenmaterial vor einer Übergabe an Österreich jene Aktenvermerke und Gesprächsnotizen aussondern, die das direkte Mandatsverhältnis von Grasser und seinem Treuhänder betreffen. So argumentiert der Staatsgerichtshof in einer Aussendung. Außerdem sieht der Staatsgerichtshof formale Mängel in der OGH-Entscheidung zur Frage, ob das österreichische Rechtshilfeersuchen ordnungsgemäß abgewickelt wurde. Fakt ist: Die BUWOG-Unterlagen bleiben weiter in Vaduz und der OGH muss neuerlich prüfen. Das nächste Urteil wird wohl wieder von Grassers Treuhänder beim Staatsgerichtshof angefochten. Für die BUWOG-Ermittler heißt es weiter: Bitte warten. Eine Verzögerungstaktik, die natürlich dem Beschuldigten nütze, sagen Justiz-Insider. Besonders pikant ist: Anfang des Jahres hatte die Liechtensteiner Regierung, nach dem Auffliegen der BUWOG-Aktenklau-Affäre in Liechtenstein, der österreichischen Justiz eine rasche Behandlung der Causa versprochen.