ESM: Karlsruhe gibt grünes Licht
Regierung und Parlament haben vor dem deutschen Bundeverfassungsgericht Recht bekommen. Deutschland kann sich an der Fondslösung zur Euro-Rettung beteiligen, aber unter zwei Bedingungen: Die Haftung Deutschlands muss auf die vereinbarten 190 Milliarden Euro beschränkt bleiben und das Parlament muss über die Schritte des Euro-Rettungsfonds unterrichtet werden.
8. April 2017, 21:58
Mittagsjournal, 12.09.2012
Klagen zurückgewiesen
Das deutsche Bundesverfassungsgericht hat den Weg zum Start des Euro-Rettungsschirms ESM freigemacht - allerdings nur unter Vorbehalt. Die Richter in Karlsruhe wiesen Anträge der Kläger überwiegend zurück, dem deutschen Präsidenten die Unterzeichnung des Gesetzes zum Europäischen Stabilitätsmechanismus (ESM) bis zum endgültigen Urteil des Gerichts über die Verfassungsbeschwerden zu untersagen. Die Ratifizierung könne aber erst abgeschlossen werden, wenn völkerrechtlich sichergestellt sei, dass die Haftungsgrenze Deutschlands von 190 Milliarden Euro nur mit Zustimmung des Bundestages geändert werden könne, erklärte Gerichtspräsident Andreas Voßkuhle.
Damit kann Deutschland dem permanenten Euro-Rettungsschirm ESM unter Erklärung entsprechender völkerrechtlicher Vorbehalte beitreten. Deutschland hat bisher als einziges Euro-Land den Vertrag über den "Europäischen Stabilitätsmechanismus" ESM noch nicht ratifiziert. Erst mit der Beteiligung des größten EU-Mitgliedsstaats kann der Rettungsschirm in Kraft treten.
Mehrere Gruppen von Klägern hatten in Karlsruhe Eilanträge gegen den permanenten Euro-Rettungsschirm und den europäischen Fiskalpakt für mehr Budgetdisziplin eingelegt. Unter den Beschwerdeführern sind der bayrische Christdemokrat Peter Gauweiler, die ehemalige deutsche Justizministerin Herta Däubler-Gmelin (SPD) und die Fraktion der Linkspartei im Bundestag in Berlin. Außerdem haben sich rund deutsche 37.000 Bürger einer Beschwerde des Vereins "Mehr Demokratie" angeschlossen. (Text: APA, Red.)
FPK klagt in Österreich
Mit der Entscheidung des deutschen Verfassungsgerichtes wird der Weg für eine Verfassungsklage gegen den ESM in Österreich frei. Unterzeichnet der deutsche Bundespräsident Joachim Gauck den ESM-Vertrag, kann er in Kraft treten. Nach der Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt ist auch der Ratifizierungsprozess in Österreich abgeschlossen, der von den Kärntner Freiheitlichen (FPK) angekündigten Verfassungsklage gegen den ESM steht dann nichts mehr im Weg. Die FPK will über die Kärntner Landesregierung, wo sie über eine absolute Mehrheit verfügt, den ESM und den Fiskalpakt vor die Verfassungsrichter bringen. Gegen den Fiskalpakt wollen auch die drei Oppositionsparteien im Nationalrat gemeinsam vorgehen. Wann der Fiskalpakt in Kraft tritt, ist noch nicht absehbar.