Österreich: ESM bald im Bundesgesetzblatt
Das österreichische Parlament hat den ESM-Vertrag schon vor dem Sommer mit den Stimmen von SPÖ, ÖVP und Grünen ratifiziert. Mitte Juli hat Bundespräsident Heinz Fischer seine Unterschrift geleistet und damit beurkundet, dass die ESM-Ratifizierung aus seiner Sicht verfassungskonform abgelaufen ist. National ist also alles für ein Inkrafttreten des Vertrages vorbereitet. Fehlt nur noch die Kundmachung im Bundesgesetzblatt, die jetzt bald möglich sein wird.
8. April 2017, 21:58
Mittagsjournal, 12.09.2012
FPÖ kündigt Beschwerde an
Die Kundmachung des ESM-Vertrages im Bundesgesetzblatt ist wichtig, weil das die Grundlage für Beschwerden gegen den Vertrag ist. Würde der Beschluss vorher angefochten, dann müsste der Verfassungsgerichtshof diese Klage aus formalen Gründen abweisen. Es gibt in Österreich im Gegensatz zu Deutschland keine Vorabprüfung durch die Verfassungsrichter, diese können bei uns nur im Nachhinein prüfen, ob ein Parlamentsbeschluss verfassungskonform ist oder nicht.
Eine entsprechende Beschwerde hat die FPÖ angekündigt, die das aber nicht alleine machen kann und die Klage daher über die Kärntner Landesregierung einbringen will. Dort hat die Schwesterpartei FPK die Mehrheit und blockiert seit Wochen Neuwahlanträge mit dem Argument, dass man vorher noch den ESM-Vertrag vor den Verfassungsgerichtshof bringen wolle.
SPÖ und ÖVP über Entscheidung froh
Entscheidend ist jetzt, wann der deutsche Bundespräsident Joachim Gauck den ESM-Vertrag unterschreibt und die Ratifizierungsurkunde hinterlegt. Sobald das geschehen ist, kann der Vertrag auch bei uns kundgemacht werden und damit in Kraft treten. Im elektronischen Zeitalter passiert das, wie es im zuständigen Bundeskanzleramt heißt, auf Knopfdruck.
SPÖ-Chef Bundeskanzler Werner Faymann hat das heute veröffentlichte Urteil des deutschen Bundes-Verfassungsgerichts zum Europäischen Stabilitätsmechanismus als wichtigen Schritt für die Stabilität des Euro und wesentlich für die Zukunft Europas bezeichnet.
ÖVP-Obmann Vizekanzler Michael Spindelegger über die Entscheidung: "Für mich ist es keine große Überraschung, wir sind immer davon ausgegangen, dass dieser Europäische Stabilitätsmechanismus verfassungskonform ist, sowohl in Österreich als auch in Deutschland. Daher bin ich auch froh, dass das jetzt so entschieden ist. Wir haben verfassungsrechtlich eine Konstruktion gewählt, die mit unseren Grundgesetzen übereinstimmt. Ich glaube nicht, dass der Verfassungsgerichtshof anders entscheiden wird." Und die Vorbehalte der deutschen Höchstrichter in Bezug auf den Haftungsrahmen habe Österreich schon vorweggenommen, so Spindelegger.